Stadtrat wählt Beauftragte neu
Mit der Beschlussvorlage B-272/2014 wurde die Verfahrensweise zur Neuberufung der Beauftragten neu beschlossen. Rechtsgrundlage ist § 64 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i. V. m. § 25 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz. Damit wurde die Wahlperiode der Beauftragten mit der Legislaturperiode des Stadtrates synchronisiert.
Folgende Beauftragte hat der Stadtrat gestern gewählt:
- Ute Spindler wurde als Kinderbeauftragte ab 01.01.2015 für die Dauer der laufenden Wahlperiode bestellt.
- Petra Liebetrau wurde mit Wirkung vom 18.12.2014 für die Dauer der laufenden Wahlperiode als Behindertenbeauftragte bestellt und
- Als Gleichstellungsbeauftragte ab 01.01.2015 für die Dauer der laufenden Wahlperiode wurde Frau Pia Hamann bestellt.
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Stadt Chemnitz
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