Bürgerinformation aus dem Sozialamt:
Antrag für Zuschuss zum Ferienmittagessen in Horten
kann noch bis zum 30. November 2014 gestellt werden
Das Sozialamt der Stadt Chemnitz macht mit Blick auf das Monatsende darauf aufmerksam, dass am 30. November 2014 die Frist endet, bis zu der Berechtigte einen Antrag für den Zuschuss stellen können, der Schülern für das Ferienmittagessen in Schulhorten gewährt wird. Beschlossen wurde die Unterstützung vom Stadtrat Chemnitz in seiner Sitzung am 24. September 2014 mit der Zustimmung des Gremiums zur „Richtlinie der Stadt Chemnitz über den Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Horten in den Schulferien für Leistungsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes (Ferien-Mittagessen-Richtlinie)“.
Damit können Schülerinnen und Schüler mit einem gesetzlichen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes nun auch in den Schulferien freiwillige Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten, wenn sie eine Horteinrichtung besuchen. Der von den Berechtigten zu tragende Eigenanteil beträgt wie bei der gesetzlichen Leistung 1 Euro je Mittagsportion.
Hinweise zur Beantragung: Bisher sind erst sehr wenige Anträge für einen Zuschuss für das Ferienmittagessen im Sozialamt eingegangen. Alle Anspruchsberechtigten, die den Antrag jetzt noch stellen möchten, müssen diesen wie in der Richtlinie festgelegt bis zum 30. November 2014 beim Sozialamt einreichen; später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Sozialamt ist zuständig für die Bewilligung an alle Berechtigten, d.h. also auch, wenn sie die gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungen vom Jobcenter Chemnitz erhalten.
Für die zu gewährenden Leistungen ist ein Antrag erforderlich. Das Antragsformular sowie ein Informationsblatt sind im Kundenportal Soziale Leistungen des Sozialamtes im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53 und in den Bürgerservicestellen der Stadt erhältlich. Außerdem sind Vordruck und Infoblatt auch im Netz auf www.chemnitz.de abrufbar. Gestellt werden kann der Antrag rückwirkend ab dem 01. Januar 2014 für die Ferientage im abgelaufenen Schuljahr, einschließlich der Sommerferien. Die Antragsfrist endet am 30. November 2014.
Informationen im Netz: www.chemnitz.de/bildungspaket
Link zur Beantragung: http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=16905a3b-6132-4107-af1d-f34c17d1fb5e&lang=de
Kontakt: Für Bürgeranfragen ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr unter Ruf 0371 488-5588 eine Telefonhotline geschaltet. Darüber hinaus können sich Ratsuchende auch an das Sozialamt per E-Mail bildungspaket@stadt-chemnitz.de wenden.
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