Straßenreinigungssatzungen beschlossen
Der Stadtrat hat gestern in seiner Sitzung die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungssatzung - StrRS) und die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrRGebS) für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 beschlossen.
Zuvor hatte die Arbeitsgruppe Straßenreinigung zwischen Februar und Juli 2014 die Art und Weise sowie den Umfang der satzungsmäßigen Reinigung, deren Ergebnisse und Rahmenbedingungen diskutiert. Stadträte aus verschiedenen Parteien, Vertreter der Ortschaftsräte, der Wohnungsgesellschaften, der Industrie- und Handelskammer, der Haus- und Grundeigentümerverbände sowie des Stadtverbandes der Kleingärtner hatten sich mit großer Mehrheit gegen eine Ausdehnung/Intensivierung der Kombinationsreinigung ausgesprochen. Der aktuelle Leistungsumfang der Straßenreinigung wurde deshalb beibehalten. Die Systematik der Straßenreinigung bzw. die Zuordnung von Straßen in die verschiedenen Reinigungsarten und -häufigkeiten wurden nicht grundlegend geändert.
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Stadt Chemnitz
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