29.01.2014
Pressemitteilung 54

Bürgerinformation: Hinweis auf fällige Grundsteuern 2014


Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz bittet grundsteuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger um Beachtung, dass der letzte vorliegende Grundsteuerbescheid so lange seine Gültigkeit behält, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. 

Fällig wird die Grundsteuer somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli, sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.September des Vorjahres gestellt wurde.
 
Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2014 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den o. g. Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2013 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen. 
 
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/