Bürgerinformation: Hinweis auf fällige Grundsteuern 2014
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz bittet grundsteuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger um Beachtung, dass der letzte vorliegende Grundsteuerbescheid so lange seine Gültigkeit behält, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Fällig wird die Grundsteuer somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli, sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.September des Vorjahres gestellt wurde.
Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2014 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den o. g. Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2013 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
SEPA- Zahlungsverkehr und Bankverbindungen der Stadt Chemnitz (PM 11.12.2013)
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz