25.09.2014
Pressemitteilung 539

Stadtrat beschließt Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Horten in den Schulferien für Leistungsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes


Der Stadtrat beschloss gestern in seiner Sitzung die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage B-188/2014 „Richtlinie der Stadt Chemnitz über den Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Horten in den Schulferien für Leistungsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes (Ferien-Mittagessen-Richtlinie)“. Damit ist der Weg frei, dass Schülerinnen und Schüler mit einem gesetzlichen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch in den Schulferien Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten können, wenn sie eine Horteinrichtung besuchen.

Da die gesetzlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf das Mittagessen an Schultagen beschränkt sind, übernimmt die Stadt Chemnitz die Leistungen für das Mittagessen in den Schulferien nunmehr als freiwillige Leistung. Wie bei der gesetzlichen Leistung beträgt der von den Berechtigten zu tragende Eigenanteil 1,00 EUR je Mittagsportion.
 
Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein Antrag erforderlich.
Der Antrag kann rückwirkend ab dem 01. Januar 2014 für die Ferientage im abgelaufenen Schuljahr, einschließlich der Sommerferien, gestellt werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2014 beim Sozialamt der Stadt Chemnitz eingegangen sein.
 
Für die Ferien des laufenden und der kommenden Schuljahre werden die Kosten des Mittagessens in den Schulferien immer nachträglich nach Ablauf des Schuljahres erstattet.
Der Antrag für das jeweils abgelaufene Schuljahr ist dann bis zum 31.10. eines jeden Jahres beim Sozialamt zu stellen. Das Sozialamt ist zuständig für die Bewilligung der neuen freiwilligen Leistung an alle Berechtigten, also auch, wenn Berechtigte die gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungen vom Jobcenter Chemnitz erhalten.
 
Das Antragsformular sowie ein Informationsblatt ist im Kundenportal Soziale Leistungen des Sozialamtes, Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, oder in den Bürgerservicestellen erhältlich. Im Internet ist der Vordruck und das Informationsblatt unter www.chemnitz.de/bildungspaket abrufbar.
 
Kontakt: Für Fragen ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0371 488-5588 eine Telefonhotline geschaltet. Darüber hinaus können sich Ratsuchende auch per E-Mail bildungspaket@stadt-chemnitz.de an das Sozialamt der Stadt wenden.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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