Abbau der Tempo-30- Beschilderung auf der Bornaer Straße
Das Tiefbauamt der Stadt Chemnitz wurde am 02. September 2014 durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, angewiesen, die 30 km/h- Beschilderung auf der Bornaer Straße zwischen Sandstraße und Leipziger Straße bis zum 12. September 2014 abzubauen. Die Stadtverwaltung hatte die Tempo-30-Beschilderung im Hinblick auf den Lärmschutz für die hier wohnende Bevölkerung angebracht.
Der Entscheidung durch das LASuV ging ein Widerspruchsbescheid des Landesamtes an ein vor Ort ansässiges Unternehmen voraus, das gegen die verkehrsrechtliche Anordnung des Tiefbauamtes im Juni 2011 Widerspruch eingelegt hatte. Das Tiefbauamt hatte den Widerspruch zunächst abgelehnt und verwies auf die durchgeführten Lärmberechnungen sowie die Schutzwürdigkeit der Wohnanlieger an der Bornaer Straße. Dem Widerspruchsführer wurde weiterhin mitgeteilt, dass die betrieblichen Einschränkungen im Verhältnis zum Lärmschutz zumutbar sind. Der Betriebsstandort Sandstraße bleibt außerdem über die Bornaer Straße und Chemnitztalstraße (B107) an Fahrstrecken mit Tempo 50 km/h angeschlossen.
Nach Meinung des Landesamtes reichen die berechneten Lärmpegel für derartige Verkehrseinschränkungen jedoch nicht aus und die betrieblichen Interessen des Unternehmens sind durch die 30 km/h- Regelung zu sehr beeinträchtigt worden.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, kam deshalb als zuständige Widerspruchsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Beschilderung abgebaut werden muss.
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Stadt Chemnitz