Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im I. Quartal
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass aus Sicherheitsgründen Baumpflegearbeiten (Schnittmaßarbeiten und Fällungen) erfolgen müssen.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen und ausschließlich im I. Quartal 2014 durchgeführt werden. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen. Detaillierte Aussagen zu den Gründen der Fällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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