Zwei Baumfällungen an der Andréstraße
Grünflächenamt veranlasst Nachpflanzung
An zwei Spitz-Ahornen an der Andréstraße im Bereich zwischen Agricola- und Rudolf-Breitscheid-Straße sind bei den kontinuierlich vorgenommen Baumkontrollen massive Kronenschäden sowie an einem der Bäume ein Stammriss festgestellt worden. Beide Bäume, so das Ergebnis der Fachleute, sind durch jeweils 90 Prozent abgestorbene Äste in ihren Baumkronen bruchgefährdet und müssen daher gefällt werden.
Verbunden mit den festgestellten Schäden ist – bedingt durch Schäden im Wurzelbereich - eine Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit, unter Umständen können die Bäume auseinanderbrechen oder umkippen. Beide Spitz-Ahorne müssen deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Mit den zeitnah zu realisierenden Arbeiten beauftragt das Grünflächenamt eine Fachfirma und veranlasst an beiden Standorten zugleich eine Nachpflanzung in der Vegetationsperiode 2014/15.
Hinweis: Bei den anstehenden Arbeiten handelt es sich also ausnahmslos um dringliche Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und kein Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg.
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Stadt Chemnitz
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