30.07.2014
Pressemitteilung 433

Landtagswahl:
Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt


Informationen zur Wahl im Netz unter www.chemnitz.de/wahlen

Wer ist wahlberechtigt: Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das Wählerverzeichnis für die Stadt Chemnitz wurde am 27. Juli 2014 erstellt. In dieses Verzeichnis wurden von Amts wegen alle in Chemnitz mit Hauptwohnsitz wohnenden Wahlberechtigten eingetragen. Hat jemand weder in Sachsen noch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ein Wohnung, hält sich aber gewöhnlich in Sachsen auf, so kann er auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dieser Antrag muss bis spätestens am 10. August 2014 bei der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz vorliegen. 

Versand der Wahlbenachrichtigungen: Jeder Wahlberechtigte erhält in den nächsten Tagen eine schriftliche Wahlbenachrichtigung in Form einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens zum 10. August 2014 versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung wird jeder Wahlberechtigte darüber informiert, in welchem Wahlraum er am 31. August seine Stimme abgeben kann.
Angaben zum Wahlraum müssen genau gelesen werden, da sich in einigen Fällen die Räumlichkeiten der Wahllokale gegenüber der Europa- und Kommunalwahl geändert haben. Aus der Karte geht auch hervor, ob der betreffende Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. 
Wer bis zum 10. August 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich bitte an die Briefwahlstelle, Telefon 0371 488 7483 wenden oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis.
 
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis: Im Zeitraum 11. August bis 15. August 2014 kann jeder Wahlberechtigte Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Er kann dort die zu seiner Person gespeicherten Daten überprüfen. Möchte er Daten anderer Personen einsehen, geht das nur, wenn er Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben könnte. Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 11. bis 15. August 2014 in der Briefwahlstelle, Rathaus, Markt 1, Montag und Mittwoch 8:30 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 18 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr möglich. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können nur bis zum 15. August 2014 eingelegt werden.
 
Informationen zur Wahl im Netz: www.chemnitz.de/wahlen

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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