23.01.2014
Pressemitteilung 39

Handwerkerschule erweitert Berufliches Gymnasium um Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen


Der Stadtrat hat gestern die Erweiterung des Angebotes am Beruflichen Schulzentrum für Technik II -Handwerkerschule-, Schloßstraße 3, in der Schulart Berufliches Gymnasium (BGy) um die Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen beschlossen. Das neue Angebot soll mit dem Schuljahr 2014/2015 starten. 

Mit der Erweiterung um die Fachrichtung stellt sich das BSZ für Technik II -Handwerkerschule-, in Kooperation mit dem BSZ für Gesundheit und Sozialwesen den veränderten Bedingungen auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt. Das neue Fach soll grundsätzliche Aspekte der Gesundheits- und Sozialwissenschaften beinhalten, die interdisziplinär verknüpft werden. Durch die Auseinandersetzung mit dem Menschen als bio-psycho-soziale Einheit leistet das Fach einen Beitrag zur vertieften Allgemeinbildung. Multi-perspektivisches Denken und Handeln im sozialen und gesundheitlichen Kontext werden fokussiert. Schülern sollen dabei insbesondere in praktischen Übungen individuelle Sichtweisen auf Aspekte der Lebens- und Arbeitswelt eröffnet werden. Mit dem Abitur erhalten die Schüler die Studierfähigkeit für ein Hochschulstudium.
 
Die Erweiterung soll beitragen, die Handwerkerschule mittel- und langfristig zu sichern. Dies war auch Anliegen des Teilschulnetzplanes für berufsbildende Schulen, der im vergangenen Jahr vom Stadtrat beschlossen wurde und sich zum Erhalt aller sieben kommunalen beruflichen Schulzentren bekennt.
 
Da die beantragte Fachrichtung bislang an keiner anderen der kommunalen Berufsschulen angeboten wird, werden keine negativen Auswirkungen auf die Schülerzahlen der anderen kommunalen beruflichen Schulzentren erwartet. Der entsprechende fachliche Bedarf an Lehrern für den profilgebenden Leistungskurs soll durch eine Kooperation mit dem BSZ für Gesundheit und Sozialwesen gedeckt werden.
 
Die Erweiterung des Angebotes geht auf einen Antrag der Schulleitung des BSZ zurück. Sie stellt eine Änderung der Schule nach § 24 Schulgesetz des Freistaates dar und bedarf deshalb noch der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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