04.06.2014
Pressemitteilung 335

Landtagswahl 2014: Wahlhelfer für ehrenamtliche Mitarbeit gesucht


Am Sonntag, 31. August 2014 findet die Wahl zum Sechsten Sächsischen Landtag statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahl wird für jeden der 161 Wahlbezirke in der Stadt Chemnitz ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal am Wahlsonntag sicherstellt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt Chemnitz bittet Bürgerinnen und Bürger, die Durchführung der Landtagswahl 2014 und die Arbeit der Wahlbehörde mit der Bereitschaft zur Mitarbeit als Mitglied in einem Wahlvorstand oder auch Vorsteher/ Stellvertreter eines Wahlvorstandes zu unterstützen. Veröffentlicht ist der Aufruf im Amtsblatt der Stadt Chemnitz (21.05. und 04.06.14) und im Netz auf der Stadtseite unter www.chemnitz.de/wahlen

Zu Aufgaben und Tätigkeit des Wahlvorstandes: Am Wahlsonntag treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes 07:30 Uhr im Wahllokal und erhalten hier eine kurze Einweisung in ihre Aufgaben, es erfolgt die Einteilung in Einsatz- und Pausenzeiten, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Die Wahlbehörde ist auch deshalb bestrebt, Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung einzusetzen. Gegen 17:30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung wieder im Wahllokal. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.
 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer ein sogenanntes  Erfrischungsgeld -  für die Tätigkeit in einem Allgemeinen Wahlvorstand erhalten Vorsteher 45 Euro, Stellvertreter 35 Euro und Besitzer 30 Euro; für die Tätigkeit in einem Briefwahlvorstand erhalten Vorsteher 40 Euro, Stellvertreter 30 Euro und Beisitzer 25 Euro.
 
Bereitschaftserklärung (Formular siehe www.chemnitz.de/wahlen): Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Durchführung der Landtagswahl in Chemnitz unterstützen möchten, senden ihre Bereitschaftserklärung bitte per Post an Stadt Chemnitz, Wahlbehörde, 09106 Chemnitz,per Fax 0371 488-1896 oder per E-Mail: wahlhelfer@stadt-chemnitz.de.
Die Bereitschaftserklärung kann auch direkt abgegeben werden – jeweils an der Information im Rathaus, Markt 1, im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1, im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, im Technischen Rathaus, Annaberger Straße 89 – sowie in den Bürgerservicestellen und direkt in der Wahlbehörde der Stadt, Getreidemarkt 3. Informationen dazu auch unter der Behördenrufnummer 115.
 
Berufungsschreiben: Berufungsschreiben werden ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin versandt. Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Zeitraum kein Berufungsschreiben erhalten, müssen sich bitte darauf einstellen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor der Wahl (29.08.2014) operativ erfolgen kann.
Sollten sich Änderungen zu den in der Bereitschaftserklärung angegebenen Daten ergeben, muss bitte umgehend die Wahlbehörde informiert werden. 
 
Kontakt und Ansprechpartnerin: Fragen zu Ihrem Einsatz richten Sie bittean Gabriele Rantzuch, Ruf 0371/488-7473. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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