Verkehrsunfallkommission: Wieder weniger Unfälle im Stadtgebiet
Die Polizeidirektion Chemnitz hat in der Mai-Sitzung der Verkehrsunfallkommission den Unfalllagebericht 2013 für das Stadtgebiet Chemnitz vorgestellt. Die positive Tendenz der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt. Bei 7.725 Verkehrsunfällen wurden 955 Personen verletzt. Das sind im Vergleich zu 2009 25 % weniger.
Übersicht über die Verletzten 2009 - 2013
Neun Personen verunglückten tödlich.
Hauptursachen für Unfälle waren im vergangenen Jahr:
- ungenügender Sicherheitsabstand 15,8 %
- Fehler beim Wenden/Rückwärtsfahren 11,6 %
- fehlerhafter Fahrstreifenwechsel 6,6 %
- Nichtgewähren der Vorfahrt 5,9 %
- Fehler beim Abbiegen 5,2 %
- Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 4,8 %
- unangepasste Geschwindigkeit 4,3 %
Anhand der vorliegenden Unfalldaten wurden 102 Unfallhäufungsstellen an die Unfallkommission gemeldet. Schwerpunkte sind beispielsweise:
- Zwickauer Straße/Reichsstraße
- Zwickauer Straße/Oberfrohnaer Straße
- Frankenberger Straße/Margaretenstraße
- Bernsdorfer Straße/Wartburgstraße
- Müllerstraße/Nordstraße
- Dresdner Straße/Fürstenstraße
- Südring/ Helbersdorfer Straße
- Südring/Markersdorfer Straße
- Zschopauer Straße/Lutherstraße
Für 45 Unfallhäufungsstellen liegen bereits Beschlüsse der Unfallkommission zu kurz- bzw. langfristigen Maßnahmen vor. Dazu gehören verkehrsrechtliche, bauliche aber auch ordnungsrechtliche Maßnahmen.
2013 hat das Tiefbauamt rund 550.000 Euro in Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet investiert. Unter anderem wurden an diesen Punkten Maßnahmen getroffen:
- Dresdner Straße/Fürstenstraße (Ampel)
→ Spursignalisierung der Linksabbieger von der Dresdner Straße in die Fürstenstraße - Frankenberger Straße/Margaretenstraße (Ampel)
→ Spursignalisierung der Linksabbieger Frankenberger Straße - Thomas-Mann-Platz (Ampel)
→ Spursignalisierung der Linksabbieger in den Zufahrten Dresdner Straße und August-Bebel-Straße - Zschopauer Straße/Lutherstraße (Ampel)
→ Spursignalisierung der Linksabbieger in den beiden Zufahrten der Zschopauer Straße - Bahnhofstraße/Annaberger Straße (Ampel)
→ Spursignalisierung der Linksabbieger von der Bahnhofstraße in die Annaberger Straße - Theaterstraße/Kaßbergauffahrt (Ampel)
→ durchgängiger Betrieb der Ampelanlage - Leipziger Straße, stadtwärts nach Wittgensdorfer Straße
→ Verbreiterung der Mittelinsel, die den Fußgängern als Querungshilfe dient - Hainstraße
→ an den Kreuzungen Gießerstraße und Peterstraße Aufstellung von Stoppschildern in den wartepflichtigen Zufahrten, Markierung von Haltlinien und Sperrflächen - Südring/Straße Usti nad Labem
→ Anordnung Linksabbiegeverbot vom Südring in die Straße Usti nad Labem - Margaretenstraße zwischen Frankenberger Straße und Hilbersdorfer Straße
→ Aufstellung von Haltverboten und Pollern an Querungsstellen für Fußgänger - Barbarossastraße/Leonhardtstraße
→ Aufstellung von Pollern auf den neuen Gehwegvorsprüngen zur Unterbindung des rechtswidrigen Parkens an den für Fußgänger vorgesehenen Querungsstellen
Für die Arbeit der Unfallkommission ist es nicht nur wichtig, Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, sondern auch zu prüfen, ob im konkreten Fall die erwartete Wirkung tatsächlich erzielt wurde. Dazu werden in den nachfolgenden Jahren Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt, die das Unfallgeschehen vor und nach der Umsetzung einer Maßnahme miteinander vergleichen.
In den ersten beiden Sitzungen 2014 hat die Unfallkommission u.a. folgende neue Unfallhäufungsstellen behandelt und Maßnahmen beschlossen:
- Leipziger Straße/Ausfahrt Tankstelle (vor Louis-Otto-Straße)
→ Aufstellung Stoppschild in der Ausfahrt - Zwickauer Straße/Barbarossastraße/Goethestraße
→ Erhöhte Ausleuchtung des Knotens, umgehende Erneuerung der Markierung - Zwickauer Straße/Oberfrohnaer Straße (Ampel)
→Spursignalisierung der Linksabbieger in den unfallauffälligen Zufahrten - Südring /Auffahrt Annaberger Straße, Richtung Neefestraße
→ Aufstellen von Gefahrenzeichen auf dem Südring vor der Auffahrt Annaberger Straße (Warnung vor Staugefahr an der Markersdorfer Straße, da es insbesondere bei Rückstau zu Auffahrunfällen kommt) - Zschopauer Straße/Pappelstraße/Liselotte-Herrmann-Straße
→ Abbau von 2 Grünpfeilschildern - Weststraße/Kaßbergstraße
→ Aufstellung von Stoppschildern in den wartepflichtigen Zufahrten der Kaßbergstraße und Erweiterung der Haltverbotsbereiche - Wilhelm-Raabe-Straße/Brüder-Grimm-Straße
→ verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung der Haltverbote durch das Ordnungsamt
Diese werden in den Maßnahmenkatalog der Unfallkommission aufgenommen und schrittweise nach Prioritäten und Haushaltslage umgesetzt.
In den vergangenen Jahren häufen sich immer wieder Unfälle im Zusammenhang mit vorhandenen Grünpfeilschildern an Ampelanlagen. Die VwV-StVO enthält strikte Vorgaben für die Anwendung von Grünpfeilschildern. Diese Anweisungen sind streng zu beachten. Es wird klar vorgeschrieben, dass für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil das Unfallgeschehen regelmäßig auszuwerten ist. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, muss der Grünpfeil entfernt werden, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.
Seit vier Jahren mussten im Stadtgebiet an neun Ampelanlagen die Grünpfeilschilder abgebaut werden. Auch jetzt wäre der Abbau an weiteren Anlagen notwendig (z.B. Zwickauer Straße/Ulmenstraße und Südring/Augustusburger Straße).
Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass diese Verkehrsunfälle auf ordnungswidriges Verhalten der Fahrzeugführer zurück zu führen sind. Diese haben nicht die ihnen auferlegte Sorgfaltspflicht gemäß § 37 StVO beachtet. Danach hat man sich so zu verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Um einen Beschluss zum Abbau von Grünpfeilschildern an diesen Unfallhäufungsstellen zu vermeiden, soll auf die Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern eingewirkt werden. Dazu wird die Verkehrspolizeiinspektion ab Juli verstärkte Kontrollen zur Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen das bestehende Haltegebot an Grünpfeilen durchführen. Fahrzeugführer, die sich an Lichtsignalanlagen mit Grünpfeil nicht entsprechend der StVO verhalten, erwartet dann - je nach der Art des Vergehens (beispielsweise Behinderung oder Gefährdung) - ein Bußgeld zwischen 70 Euro und 150 Euro und 3 Punkte. Kam es dabei zu einem Unfall, kann ein Bußgeld bis zu 180 Euro erteilt werden.
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Stadt Chemnitz
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