14.05.2014
Pressemitteilung 274

Bürgeramt bitte um Aufmerksamkeit: Rechtzeitig vor Beginn der Ferien- und Reisezeit Gültigkeit von Personaldokumenten überprüfen


Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden

Vor Beginn der Sommerferien und damit der Reisezeit möchte der Fachbereich Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz die Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, die Gültigkeit ihrer Personalausweise und Reisepässe zu überprüfen. Denn: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Personaldokumente ist nicht möglich und daher eine Neubeantragung erforderlich. 

Folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen: je Dokument 1 Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie). Bitte beachten Sie, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, wenn die benötigten Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Da die Identität des Antragstellers zu prüfen ist, muss die Beantragung persönlich erfolgen.
 
Vor Antritt einer Auslandsreise wird empfohlen, sich über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden. Die Meldebehörde darf zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.
 
Zu beachten ist, dass aufgrund europäischer Vorgaben seit dem 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Das bedeutet, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. In Frage kommen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung anwesend sein. Der Kinderreisepass kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
 
Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro), Reisepass 59,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 3-4 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Zu beachten ist dabei jedoch die erhöhte Gebühr von 91,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro). Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro. Eine Aktualisierung oder Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr kostet 6,00 Euro
 
Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1):
Montag und Freitag 8:30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 18 Uhr sowie Samstag 9 bis 13 Uhr.
 
Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Hier ist auch die Reservierung eines Termins (siehe auch PM 275) für die Antragstellung im Bürgerhaus am Wall möglich. Im Internet finden Sie
 
Informationen unter www.chemnitz.de
zur Beantragung von Reisepass und/oder Personalausweis auf dem Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistungen-abc.itl

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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