16.01.2014
Pressemitteilung 26

Bürgerinformation aus dem Bürgeramt:
Neue Sperrhotline unter Ruf 116 116 für Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Personalausweisverlust


Bürgerinnen und Bürger, die seit dem 1. November 2010 einen neuen Personalausweis beantragt haben, haben die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen um sich damit sicher im Internet ausweisen zu können. Geht der Personalausweis verloren oder wird gestohlen und war die Funktion eingeschaltet, muss die Funktion gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern. Die Sperrung kann durch die Meldebehörde der Stadt erfolgen oder vorab durch den Ausweisinhaber über eine Sperrhotline. Das Bürgeramt der Stadt Chemnitz macht darauf aufmerksam, dass für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl seit Beginn des neuen Jahres 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung steht. 

Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.
 
Unter der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 genutzten und gebührenpflichtigen Sperrhotline 0180-1-33 33 33 wird weiterhin der Bürgerservice des Bundesinnenministeriums zu erreichen sein. Dieser ist von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 7 bis 20 Uhr für alle Fragen rund um den neuen Personalausweis zu erreichen. Sperrungen der Online-Ausweisfunktionen werden dort seit Beginn des neuen Jahres nicht mehr entgegen genommen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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