29.04.2014
Pressemitteilung 231

Rahmenbedingungen für den Schulalltag an der Städtischen Musikschule Chemnitz werden neu gefasst


Die Städtische Musikschule Chemnitz erfüllt eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe und neben Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen einen eigenständigen pädagogischen und kulturellen Auftrag. Dafür stellt die Stadt in 2014 einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung. Die Schwerpunkte der Musikschulausbildung liegen insbesondere in der Breitenförderung, dem Einzel- und/oder Gruppenunterricht, der Talentförderung sowie den Ensembles– und Orchesterarbeiten. Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Planung, Vorbereitung und Umsetzung des Schulalltags an der Städtischen Musikschule Chemnitz mit seinem musikalisch vielfältigen und nachgefragten Bildungsangebot zu entwickeln, ist Thema des vom Stadtrat in 2013 geforderten und von der Verwaltung erarbeiteten mittelfristigen Konzeptes für die Städtische Musikschule Chemnitz für die Jahre 2013 bis 2018, das in der Juni-Sitzung 2013 vom Stadtrat beschlossen wurde. Der erste Schritt zur Umsetzung des Konzeptes erfolgt nun wie vorgesehen 2014 und ist aktuell Gegenstand von vier Beschlussvorlagen, die dem Stadtrat in seiner Mai-Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Paket soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Die von der Kulturverwaltung erarbeiteten Dokumente wurden mit dem Elternrat der Musikschule abgestimmt. Vor der Entscheidung durch den Stadtrat am 21. Mai stehen die Benutzungssatzung, die Gebührensatzung und die Honorarordnung sowie die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten der Städtischen Musikschule Chemnitz bereits am 7. Mai im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses zur Vorberatung auf der Tagesordnung. 

Benutzungssatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz:
Die vorgenommenen Änderungen umfassen Formalien, welche sich in der täglichen Arbeit der Musikschule als notwendig erweisen sowie die Anpassung auf die Einführung des mit Beginn des neuen Schuljahres ab August 2014 angebotenen neuen Kombiunterrichts.
 
Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz:
Inhalt ist – wie ebenfalls im mittelfristigen im Konzept der Einrichtung bereits angekündigt – eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich fünf Prozent, die sich auf Grund der stetig steigenden Nebenkosten erforderlich macht. Eine bedeutende Umstellung wird in diesem Zusammenhang mit der Einführung des Kombiunterrichts erwartet: Hier werden Partnerunterricht, Gruppenunterricht (Vokal- und Instrumental) sowie der Einzelunterricht 30 Minuten ineinander verschmolzen und eine Kombination von wöchentlichem Einzelunterricht 30 Minuten oder Paarunterricht 45 Minuten oder Gruppenunterricht zu 60 Minuten angeboten. Durch die Pädagogen werden die jeweiligen Unterrichtsformen sowie die Gruppen von maximal drei Schülern zusammengestellt. Der weiter angebotene Einzelunterricht wird künftig mit einer Dauer von 45 Minuten zur Förderung besonders begabter Schüler angeboten.
 
Ebenfalls neu ist der zuvor sorgsam geprüfte Vorschlag zur Einführung eines jährlichen Grundbetrages in Höhe von 100 Euro, der grundsätzlich zu zahlen ist. Der Grundbetrag begründet sich mit der Zusammensetzung der Regelbedarfsstufen, die je nach Alter der Schüler eine monatliche Pauschale von 32 bis 42 Euro für Bildung, Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten und für das Erteilen des Unterrichtes an der Städtischen Musikschule mit eingesetzt werden sollten. Eine Sozialermäßigung in Höhe von 50 Prozent wird auf Antrag gewährt, wird ein Chemnitzpass vorgelegt, ausgestellt auf den Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern auf den gesetzlichen Vertreter. Ermäßigungen für Geschwister (Familienermäßigung) gelten für das zweite, dritte und folgende Kinder. Weitere Gebührenermäßigungen betreffen laut Satzung z. B. auch die Förderung im Bereich der Behindertenausbildung sowie der Förderung der Ensemblearbeit.
 
Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz:
Mehr Geld für Musikschullehrer: Die Honorarsätze für die musikalische Früherziehung werden - wie im mittelfristigen Konzept ebenfalls bereits vorgeschlagen – erhöht und für den einzuführenden Kombiunterricht neu aufgenommen. Ebenfalls neu ist die Einführung eines Grundhonorars für neu verpflichtete Pädagogen während der ersten vier Schuljahre. Erhöht werden die Pauschalbeträge für Betreuung und Teilnahme von Schülern an den Wettbewerben „Jugend musiziert“ und damit auch der qualitativ hochwertige Unterricht der Pädagogen anerkannt werden. Neu ist ebenfalls die Zahlung von Zuschlägen an Pädagogen, um damit  Anreiz zu schaffen für den Aufbau eines für die repräsentative Arbeit der Musikschule stabilen Orchesters sowie beständigen Kinderchors.
 
2. Änderung der Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten der Städtischen Musikschule Chemnitz:
Mit der jetzt vorgesehenen Änderung erfolgt eine auf Grund stetig steigender Beschaffungs- sowie auch Wartungskosten für Instrumente erforderliche Erhöhung der privatrechtlichen Entgelte in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent. Die Mehrerträge für die Musikschule sollen für die Anschaffung neuer bzw. die Reparatur vorhandener Instrumente verwendet werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/