Rettung zum Erhalt der Gebäude Zöllnerplatz 20/21 nicht möglich – Abbrucharbeiten beginnen am kommenden Dienstag
Verkehrsteilnehmer berücksichtigen bitte weiter die Einbahnstraßenregelung auf der Blankenburger Straße sowie die Umleitungsführung
Die langjährigen Bemühungen der Stadt Chemnitz, zur Rettung und zum Erhalt der Gebäude Zöllnerplatz 20 und 21 Kaufinteressenten zu finden, waren leider nicht erfolgreich: Obwohl in der Vergangenheit auch Fördermittel für Sicherungsmaßnahmen in Höhe von ca. 100.000 Euro pro Objekt bereit gestanden hatten, haben alle Interessenten jedoch nach Prüfung der ruinösen Bausubstanz abgesagt. Grund für die von der Stadt deshalb jetzt getroffene Entscheidung zum Komplettabbruch ist der ausgesprochen ruinöse Zustand beider Gebäude, der einer Rettung und einem Erhalt entgegen steht, sowie die damit im Areal verbundene Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die angeordnete teilweise Straßensperrung muss zeitnah wieder aufgehoben werden können.
Die notwendigen Abbrucharbeiten werden am Dienstag, 8. April 2014 beginnen. Beauftragt wurde durch die Stadt Chemnitz die Fachfirma Lengenfelder Abbruch- und Recycling GmbH.
Ziel ist es, die Maßnahme bis spätestens Ende April abzuschließen, damit die Straße wieder für den Fahrverkehr freigegeben werden kann.
Hinweise für Verkehrsteilnehmer: Zu beachten sind weiter die im Bereich bereits angeordnete notwendige Einbahnstraßenregelung und die Umleitungsführung. Sollten sich im Zuge der Arbeiten beim Komplettabbruch beider Gebäude zeitweise weitere Einschränkungen notwendig machen, wird dazu rechtzeitig informiert. Die Mitte Dezember 2013 angeordnete Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelung (PM 803 vom 19.12.2013 – www.chemnitz.de) auf der Blankenauer Straße/Wilhelm-Külz-Platz in stadteinwärtiger Richtung bleibt weiterhin bestehen. Der stadtauswärts fahrende Verkehr in Gegenrichtung wird ebenfalls wie bisher weiter über die Müllerstraße/ Wilhelm-Külz-Platz / Straße der Nationen / Christian-Wehner-Straße / Chemnitztalstraße umgeleitet. Der Fußgängerverkehr kann mittels Fußgängernotweg weiterhin aufrechterhalten werden. Hinweis: Zum öffentlichen Nachverkehr beachten Sie bitte die Informationen der CVAG – www.cvag.de
Zum Hintergrund: Ursprünglicher Ansatzpunkt der Stadt Chemnitz war, die Gebäude Zöllnerplatz 20 und 21 zu retten und zu erhalten. Entsprechend hatte die Stadt versucht, neue Eigentümer zu finden, die in der Lage sind, die Objekte zu sichern und zu sanieren, um einen weiteren Verfall zu verhindern. Die Bemühungen der Stadt blieben leider erfolglos. Im durch die Stadt schließlich eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren für das Objekt Nummer 20 hat die Stadt das Grundstück im Februar 2014 ersteigert. Der Eigentümer des Objektes Nummer 21 hatte sein Eigentum bereits im vergangenen Jahr aufgegeben, es war somit herrenlos und die Stadt hat sich die Rechte an dem Grundstück gesichert. Die Stadt muss hier sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Wiederfreigabe des Straßenverkehrs Sorge tragen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Chemnitz wird im Weiteren die Grundstücke Zöllnerplatz 20/21 vermarkten.
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