Projekte in Schultreffs werden 2014 mit rund 80.000 Euro durch die Stadt gefördert
Jugendhilfeausschuss beschließt Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen für Kinder und Jugendliche sowie zur Förderung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit
Beschlossen wurden gestern vom Jugendhilfeausschuss zwei vom Amt für Jugend und Familie erarbeitete Richtlinien, mit denen anspruchsberechtigte Chemnitzer entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches mit Leistungen zum Unterhalt ihrer Kinder und Jugendlichen unterstützt werden sowie freie Träger für Projekte der Schulsozialarbeit gefördert werden. Beide Richtlinien treten zum 1. April 2014 in Kraft.
Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen (B-233/2013):
Zu den aus dem Haushalt der Stadt finanzierte Beihilfen und Zuschüssen zählen u. a. die volle Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Klasse, Schule oder Kindertageseinrichtung, die Möglichkeit der Übernahme des notwendigen Grundbedarfes zum Einrichten von Wohnraum bei Beendigung einer stationären Hilfe in Höhe von 990 Euro, die Erhöhung des Zuschusses für Schulbedarf, Freizeit, Hobby von 155 Euro auf 220 Euro in Anlehnung an die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie die Übernahme von Zuschüssen für Brille oder Kontaktlinsen sowie Brillenreparaturen. Die Richtlinie gilt für die Unterstützung stationär untergebrachter Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger in Chemnitzer Einrichtungen der Jugendhilfe und wird auch nur für diese Personengruppe im Haushalt der Stadt wirksam. Durch die Aufnahme weiterer Regelungen zu Beihilfen und Zuschüssen ergeben sich Mehraufwendungen von ca. 17.900 Euro, die aus Mitteln des Budgets Jugendhilfe finanziert werden.
Für die einmaligen Beihilfen und Zuschüsse standen 2013 im Haushalt der Stadt 298.000 Euro zur Verfügung, 2014 sind 320.000 Euro geplant.
Richtlinie zur Förderung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit (B-021/2014): Angeboten wird schulbezogene Jugendarbeit von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, anderen Trägern der Jugendarbeit und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Durch die Stadt gefördert werden dabei ausschließlich Schultreffs an Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz. Anträge auf Förderung werden durch das Jugendamt geprüft und durch den Arbeitskreis Jugendarbeit - Schule ein Fördervorschlag aufgestellt und dem Jugendhilfeausschuss als Entscheidungsvorschlag vorgelegt.
Hinweis: Zum Arbeitskreis Jugendarbeit – Schule gehören Stadträte, die im Jugendhilfeausschuss tätig sind, Vertreter der Verwaltung (Schulverwaltungsamt, Amt für Jugend und Familie und Kriminalpräventiver Rat), je ein Vertreter der Grundschulen, der Oberschulen, der Förderschulen und der Gymnasien, der schulbezogenen Jugendarbeit, der Facharbeitsgruppe Schulsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Für die Förderung beantragter Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit im laufenden Jahr 2014 (B-020/2014) stehen wie im vergangenen Jahr auch für 2014 insgesamt 80.000 Euro im Haushalt der Stadt Chemnitz zur Verfügung. Entsprechend der Förderrichtlinie hatten insgesamt zehn Vereine in Kooperation mit 14 Schulen der Stadt Anträge zur Förderung von Leistungen für den Betrieb von Schultreffs mit einem förderfähigen Antragsvolumen von insgesamt 78.895 Euro im Amt für Jugend und Familie eingereicht.
Hinweis: Ein festgelegtes Limit für eine Fördersumme gibt es nicht, jedoch erfolgt die Mittelverteilung jeweils entsprechend der Anzahl der eingereichten Anträge und der jährlich zur Verfügung stehenden Hausmittel. Die kommunale Fördersumme im Bereich der Personalkosten beträgt maximal 50 Prozent entsprechend der Bewilligung des Landes auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten.
Förderung für ihre Projekte zur schulbezogenen Jugendarbeit erhalten in 2014: Arbeiterwohlfahrt e. V. (Oberschule „Am Flughafen“), Verein Selbsthilfe Wohnprojekt Further Straße e. V. (Friedrich-Fröbel-Schule), Domizil e. V., Stadtteilverein für Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit (Untere Luisenschule/Oberschule und Annen-Oberschule), Solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen (Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium, Oberschule Gablenz und Josephinenschule/Oberschule), Deutsche Provinz der Salesianer Don Bosco (Georg-Weerth-Oberschule), Kinderland Sachsen e. V. (Albert-Schweitzer-Oberschule), Montessori-Verein Chemnitz e.V. (Montessori-Schule Chemnitz), Freier Evangelischer Schulverein e. V. (Evangelisches Schulzentrum Chemnitz), Kindervereinigung Sachsen e. V. (Oberschule Reichenbrand und Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium), Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. Chemnitz (Johannes-Kepler-Gymnasium).
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