25.02.2013
Pressemitteilung 79

Baumpflegearbeiten und Fällungen im Stadtgebiet - März 2013


Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet von Chemnitz an den in der beigefügten Liste aufgeführten Bäumen Baumpflegearbeiten (Schnittmaßnahmen und Fällungen) erfolgen müssen. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.

Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar. Die konkreten Fäll- und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Anlage. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird die Stadt Chemnitz/Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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