Landesdirektion erklärt Verträge mit der Stiftung Gunzenhauser für rechtsgültig
Die Landesdirektion Sachsen hat sämtliche Verträge zwischen der Stadt Chemnitz und der Stiftung Gunzenhauser genehmigt. Nötig wurde die erneute Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der teilweisen Neugestaltung der Verträge zwischen beiden Parteien.
Unter anderem war der Betriebsführungvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Stiftung Gunzenhauser Gegenstand der Prüfung. Dieser wurde im Juli 2012 durch den Chemnitzer Stadtrat beschlossen, nachdem die Rechtsaufsicht den aus dem Jahr 2003 stammenden Vertrag als nicht genehmigungsfähig eingestuft hatte. Die Prüfung bezog sich insgesamt auf alle Vertragswerke hinsichtlich des Museums Gunzenhauser, so beispielsweise auch die Rahmenvereinbarung, den Aufgabenabgrenzungsvertrag und den Baudurchführungsvertrag. Darüber hinaus wurden die Berichtspflichten der Stadt Chemnitz gegenüber der Landesdirektion und dem Chemnitzer Stadtrat geregelt.
Das Museum Gunzenhauser beherbergt eine der bedeutendsten Sammlungen der Klassischen Moderne. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler eröffnete das Museum am 1. Juli 2007 offiziell, in dem die fast 2500 Werke umfassende Sammlung des Münchner Galeristen Dr. Alfred Gunzenhauser zu Hause ist.
Das ehemalige Sparkassengebäude am Falkeplatz wurde eigens für das Museum Gunzenhauser umgebaut und erhielt den Architektur-Preis 2010 des Landesverbandes Sachsen des Bundes Deutscher Architekten (BDA).
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