25.09.2013
Pressemitteilung 624

Stadt Chemnitz stellt auf SEPA um


Bürgerhinweise zur Information über die Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverfahrens

Die Stadt Chemnitz stellt den Zahlungsverkehr ihrer Ämter und Selbständigen Einrichtungen auf das neue Zahlungsformat SEPA um. Was ist SEPA: SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. 

Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerpflichtige haben der Stadtverwaltung Chemnitz eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt. Diese Lastschrifteinzugsermächtigungen werden nun in ein so genanntes SEPA-Mandat umgewandelt. Ab Anfang Oktober werden die Zahlungspflichtigen angeschrieben und über das Fortbestehen der Lastschrifteinzugs-ermächtigung informiert. Dieses Anschreiben enthält die neunstellige Mandatsreferenz und die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Chemnitz sowie die neue Bankverbindung mit IBAN und BIC. Sofern die im Anschreiben genannte Bankverbindung korrekt ist, brauchen die Zahlungspflichtigen nichts zu unternehmen. Für Änderungen liegt dem Anschreiben ein entsprechendes Formular bei.
 
Gleichzeitig erfolgt mit dem Anschreiben die künftig notwendige Vorabankündigung von Lastschrifteinzügen. Geplant ist, am 15. November 2013 die erste SEPA-Lastschrift durchzuführen. Diese ist auf dem Kontoauszug an der neunstelligen Mandatsreferenz und an der  Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Chemnitz erkennbar: Die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Chemnitz lautet: DE20ZZZ00000007078. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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