Hinweise zur Richtlinie Hochwasserschäden
Formulare der SAB benutzen – Übersicht über Fördersätze
Ende August hat der Freistaat die Richtlinie Hochwasserschäden für Geschädigte des Hochwassers endgültig verabschiedet. Darin sind unter anderem die höheren Fördersätze für Unternehmen, Private und Öffentliche Infrastruktur beschlossen.
Die Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank SAB sehen eine Bestätigung der Gemeinde vor. Die entsprechenden Formulare stehen im Internet unter www.sab.sachsen.de zur Verfügung.
Die Formulare zur Bestätigung der Schäden durch die Kommune sind im Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz einzureichen.
Bei Objektschäden sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gutachten gemäß der Hochwasserrichtlinie 2013 (B III Ziffer 4 und C III Ziffer 4) Das Gutachten muss die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens darlegen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung aufführen.
Bei Schäden an Kulturdenkmalen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (Vordruck Nr. 68022) In Kopie
- Formular zur Feststellung der Ausgaben (Vordruck Nr. 68023) in Kopie
Es ist ratsam gleichzeitig die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Baugenehmigungsamt einzureichen.
Die Bestätigung durch die Stadt Chemnitz erfolgt kostenfrei.
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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