12.03.2013
Pressemitteilung 102

Schöffenwahl 2013: ca. 940 Bewerber für Ehrenamt gesucht


Bewerbungsunterlagen im Netz auf www.chemnitz.de/schoeffenwahl - Volkshochschule bietet am 15. März Infoseminar zum Thema im Haus TIETZ

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen bzw. ehrenamtliche Richter für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Die Stadt Chemnitz sucht für die Amtsperiode 2014 bis 2018 ca. 940 Personen als Schöffen für das Amtsgericht bzw. Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht sowie ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht.
Die Wahl der Schöffen und ehrenamtlichen Richter erfolgt über Vorschlagslisten, die im Jahr 2013 von den Gemeindevertretungen beschlossen werden. 

Interessenten können ihre Bewerbung an folgende Adressen richten:

Schöffen Strafgerichtsbarkeit/ehrenamtliche Richter Verwaltungsgericht:
Stadt Chemnitz Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle Markt 1 (Rathaus), 09106 Chemnitz – Ansprechpartner sind hier Danny Sobeck, Ruf 0371/ 488-1063/ Zimmer 416 b und  Sandra Seidel, Ruf 0371/488-1066/ Zimmer 416 b, E-Mail: schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de

Jugendschöffen:
Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, Bahnhofstraße 53, 09106 Chemnitz – Ansprechpartner sind hier Frank Schreyer, Ruf 0371/ Telefon 488-5115/ Zimmer 245 und Mario Lück, Ruf 0371/ 488-5125/ Zimmer 455, E-Mail: frank.schreyer@stadt-chemnitz.de

Die Bewerbungsunterlagen sind bei den o. g. Ansprechpartnern erhältlich und stehen als Download unter www.chemnitz.de/schoeffenwahl bereit. Bewerbungsschluss ist der 18.04.2013, für die Bewerbung als Jugendschöffe der 25.04.2013. 

Seminar zum Thema Schöffenwahl in der VHS: Die Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschland e.V. (VERM) hat in der Volkshochschule Chemnitz im Haus TIETZ zum Thema Schöffenwahl 2013 am Freitag, 15. März, 18 Uhr eine Informationsveranstaltung geplant. 

Voraussetzungen für das Ehrenamt Schöffe und Inhalt der Tätigkeit:
Die Schöffenwahlausschüsse wählen in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Chemnitz bzw. innerhalb des Gerichtsbezirkes (Verwaltungsgericht) wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausgeschlossen von der Wahl ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. 

Schöffen/ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Die Schöffen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung (z. B. Erziehen eigener Kinder) verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich ggf. von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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