Hebesätze für 2013 festgelegt
Der Stadtrat Chemnitz hat gestern in seiner Sitzung die ab 01. Januar 2013 geltenden Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. In der Regel werden die Hebesätze jeweils mit der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzt. Eine gesonderte Festsetzung der Hebesätze außerhalb der Haushaltssatzung mittels gesonderter Hebesatzsatzung ist jedoch zulässig. In diesem Fall wurde sie aufgrund eines Stadtratsbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung notwendig.
Die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 540 v. H. auf 580 v. H. ist Bestandteil der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen des Haushaltkonsolidierungskonzeptes EKKo. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wurden für das Gebiet der Stadt Chemnitz wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H. der Steuermessbeträge
b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 580 v. H. der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 450 v. H. der Steuermessbeträge.
Informationen
Stadt Chemnitz