Hinweis auf fällige Gewerbesteuer 2023

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz informiert:

Der letzte vorliegende Grundsteuerbescheid behält so lange seine Gültigkeit, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Die Grundsteuer wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. als Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli (sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.09. des Vorjahres gestellt wurde) fällig.

Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2022 bzw. dem zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPA- Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Veränderungen zum Steuerpflichtigen (Eigentümerwechsel / Erbe) sind der Bewertungsstelle des Finanzamt Chemnitz-Süd anzuzeigen, da die Gemeinde bei der Steuerfestsetzung an die von den Finanzämtern erlassenen Grundlagenbescheide gebunden ist. Sobald die Zurechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer im Kassen- und Steueramt vorliegt, erhält der Veräußerer einen Abmeldebescheid. Die Grundsteuer- und Zahlungspflicht bleibt bis zu dem im Abmeldebescheid angegebenen Datum bestehen.

 

 

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