Bekanntmachung
über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „Verlegung der B 174 von Gornau bis Chemnitz 2. Planänderung“
Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 7. März 2024, Gz.: 32-0522/427/15 ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 7. März 2024 der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 21. Mai 2024
in der Stadtverwaltung Chemnitz, Neues Technisches Rathaus, Raum B 527, Friedensplatz 1 in 09111 Chemnitz, während der Dienststunden
Montag |
08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch |
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag |
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen gewesen wären, wurde die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 17b Abs.1 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden; hierauf ist in der Bekanntmachung gleichfalls hinzuweisen.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Chemnitz, den 10.4.2024
Im Auftrag
gez. Börries Butenop //
Amtsleiter Stadtplanungsamt