Parkraumkonzept Stufe 2b wird umgesetzt
Erinnerung: Ab 1. Juli tritt Parkzone E in Kraft
Ab dem 1. Juli wird die neue Parkzone E nach dem Parkraumkonzept für das Stadtzentrum Chemnitz (Stufe 2b) planmäßig in Betrieb genommen – wie bereits angekündigt (siehe Pressemitteilung 144).
Aus dem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ab diesem Zeitpunkt in mehreren Straßen im Bereich der Zone E das Parken nur mit Parkschein zugelassen ist. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang. Innerhalb der Parkzone wird keine weitere Beschilderung auf das Lösen eines Parkscheins hinweisen.
Gleichzeitig wird ab 1. Juli die neue Bewohnerparkzone E in Betrieb genommen. Bewohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht (Parken mit Parkschein) befreit. Beantragt werden können die Bewohnerparkausweise entweder online unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis oder per E-Mail an: bewohnerparkausweis(at)stadt-chemnitz.de .
Chemnitzer:innen und Gäste der Stadt werden nochmals gebeten, der dann auf dem Sonnenberg in der Zone E jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.
Das Parkraumkonzept wurde 2017 vom Stadtrat beschlossen und wird unter den Gesichtspunkten des Parkraumbedarfes, der rechtlichen Grundlagen, der städtebaulichen Entwicklungen sowie der verkehrs- und umweltpolitischen Zielvorgaben umgesetzt.
Weitere Informationen sowie die konkret betroffenen Straßen unter www.chemnitz.de/parken.