08.03.2024
Pressemitteilung 144

Parkraumkonzept Stadtzentrum – Stufe 2


Parkgebührenordnung in Parkzone E wird ab 1. Juli eingeführt

Parkraumkonzept Stadtzentrum - Übersicht

In dieser Woche haben die Bauarbeiten für die Errichtung der neuen Parkscheinautomaten in der Parkzone E des Parkraumkonzeptes Stufe 2 begonnen. Das Parkraumbewirtschaftungsgebiet Zone E soll ab dem 1. Juli 2024 in Betrieb genommen werden.

Damit ist ab diesem Zeitpunkt in mehreren Straßen im Bereich der Zone E das Parken nur mit Parkschein zugelassen. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang. Innerhalb der Parkzone wird keine weitere Beschilderung auf das Lösen eines Parkscheins hinweisen.

Gleichzeitig werden ab 1. Juli die neue Bewohnerparkzone E in Betrieb genommen und neue Bewohnerparkausweise ausgegeben, die zuvor beantragt werden können. Bewohner:innen mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht (Parken mit Parkschein) befreit.

Die Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis sind: Der oder die Antragsteller:in ist im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet, hat ein Fahrzeug auf sich zugelassen oder nutzt ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft und ist im Besitz eines gültigen Führerscheines.

Für den Bewohnerparkausweis wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr erhoben. Der Ausweis kann für maximal zwei Jahre beantragt werden. Dafür müssen ein Antragsformular ausgefüllt und die geforderten Nachweise erbracht werden.

Der Antrag kann online unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis gestellt oder per E-Mail an bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de gesendet werden.

Die Anträge werden ab dem 1. April 2024 bearbeitet. Zu beachten ist, dass sie nur mit Unterschrift oder online mit elektronischer Signatur und vollständigen Unterlagen bearbeitet werden können.

Der Parkausweis wiederum wird ausschließlich per Post zurückgesendet.

Weitere Informationen zum Antrag und zu den Parkzonen des Parkraumkonzeptes – Stufe 2 können über die Servicenummer 115 erfragt bzw. unter www.chemnitz.de/parken eingesehen werden. Dort werden auch die konkret betroffenen Straßen aufgelistet.

Das Parkraumkonzept wurde 2017 vom Stadtrat beschlossen und wird unter den Gesichtspunkten des Parkraumbedarfes, der rechtlichen Grundlagen, der städtebaulichen Entwicklungen sowie der verkehrs- und umweltpolitischen Zielvorgaben umgesetzt.

Die Chemnitzer:innen und Gäste der Stadt werden gebeten, der jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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