Öffentliche Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die Einziehung eines Weges nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Az: 66.14.04/860/22

1. Wegbeschreibung

Beschränkt-öffentlicher Weg, Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr auf dem Flurstück T.v. 980/105, Gemarkung Gablenz mit seiner Lage im südwestlichen Teil des genannten Flurstückes zur Verbindung der Carl-von-Ossietzky-Straße mit der Hans-Ziegler-Straße, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 1097


2. Verfügung

Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) auf einer Länge von 55 m eingezogen.
Im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 wurde das Flurstück 980/105, Gablenz als Interventionsfläche für die Neuentwicklung eines „Bürgerpark’s“ ausgewählt, womit neue Wegeflächen entstehen, welche den böw auf dem Flurstücksteil 980/105, Gablenz ablösen. Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
Die Einziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.


3. Einsichtnahme

Die Verfügung kann unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.


4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de

Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.

Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.


Chemnitz, den 05.02.2024

Sven Schulze
Oberbürgermeister

Anlage

Übersichtsplan zur beabsichtigten Einziehung

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/