Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die Einziehung eines Weges nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Az: 66.14.04/860/22
1. Wegbeschreibung
Beschränkt-öffentlicher Weg, Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr auf dem Flurstück T.v. 980/105, Gemarkung Gablenz mit seiner Lage im südwestlichen Teil des genannten Flurstückes zur Verbindung der Carl-von-Ossietzky-Straße mit der Hans-Ziegler-Straße, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 1097
2. Verfügung
Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) auf einer Länge von 55 m eingezogen.
Im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 wurde das Flurstück 980/105, Gablenz als Interventionsfläche für die Neuentwicklung eines „Bürgerpark’s“ ausgewählt, womit neue Wegeflächen entstehen, welche den böw auf dem Flurstücksteil 980/105, Gablenz ablösen. Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
Die Einziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 05.02.2024
Sven Schulze
Oberbürgermeister