Kulturförderung der Stadt Chemnitz
Unterstützung einer lebendigen Kultur
Das vielfältige und lebendige Kulturangebot in Chemnitz wird angeregt und unterstützt. Gefördert werden Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelkünstler sowie Projekte.
Im Bereich Kulturmanagement befindet sich die Leitung des Kulturraumsekretariates für den urbanen Kulturraum Chemnitz, welches auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes wirkt.
- Förderung und Koordinierung von kommunalen und sächsischen Fördermöglichkeiten; Organisation und Durchführung der Förderverfahren
- Beratung, Information für freie Kulturakteure sowie Vernetzungen und Unterstützung
- Geschäftsstelle des Kulturbeirates der Stadt Chemnitz
Alle Unterlagen, Formulare und Förderrichtlinien auf einen Blick
- Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz für Kunst und Kultur [4,9 MB]
- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Jugendkulturfonds“ [439,4 kB]
- Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses
- Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung
- Antrag Jugendkulturfonds
- Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen
- Verwendung von Kulturfördermitteln nachweisen
Förderung von Kleinprojekten
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben für den Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Weitere Informationen und Online-Antrag im Dienstleistungsportal:
Förderung für junge Kulturprojekte beantragen
Antragsfrist für Fördermittel aus Jugendkulturfonds endet am 30. April
Träger:innen soziokultureller Projekte können sich noch bis zum Dienstag, dem 30. April 2024, beim Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz um Fördermittel aus dem Jugendkulturfonds bewerben. In diesem Jahr stehen noch ca. 23.000 Euro Projektmittel zur Verfügung.
Wer kann die Förderanträge stellen: Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Personenvereinigungen, die soziokulturelle Projekte realisieren wollen. Die Antragstellenden müssen ihren Sitz in Chemnitz haben oder ihr Vorhaben in Chemnitz realisieren wollen. Minderjährige Personen oder Initiativen, die aus minderjährigen Personen bestehen, können mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen.
Was wird gefördert: Unterstützt werden experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und zeitlicher Begrenzung. Offenheit und Kreativität sind gefragt, Freude am Gestalten und Ausprobieren, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen. Die Projektideen können sparten- und themenübergreifend angelegt ein. Besonders gefragt sind Vorhaben, die die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen in den Fokus rücken. Die Projekte müssen im Jahr 2024 abgeschlossen werden.
Wie können Förderanträge gestellt werden: Anträge auf eine finanzielle Unterstützung müssen schriftlich erfolgen. Dafür gibt es ein gesondertes Antragsformular.
Wie viel Fördermittel können beantragt werden: Die Fördermittel des Jugendkulturfonds sind auf max. 2.500 Euro pro Maßnahme begrenzt und dürfen 90 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen.
Darüber hinaus können auch spontan stattfindende, unterjährige Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Projekt durch den Kulturbetrieb gefördert werden. Der Antrag auf ein Spontanprojekt muss mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Kulturförderung seit 2021
Neue Förderrichtlinie in Kraft getreten
Am 25.06.2020 beschloss der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“.
Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.
Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.