Feuerwerk

Silvester Chemnitz

Jetzt knallt's richtig - Informationen zum Silvesterfeuerwerk

Feuerwerk gehört traditionell zum Jahreswechsel, wie der Sekt oder auch der bekannte Sketch "Dinner for One". Schon im China des 12. Jahrhunderts wurde Pyrotechnik bei Festen eingesetzt. Das erste Feuerwerk Europas soll 1378 in Italien stattgefunden haben. 1506 knallte es dann auch das erste Mal in Deutschland.

Aus dem heidnischen Brauch, böse Geister zu vertreiben, wurde heute ein Spektakel für Jung und Alt. Damit es richtig knallen kann, gibt es aber einige Dinge zu beachten.

Quicktipps

  • weniger ist mehr
  • nur geprüftes Feuerwerk kaufen
  • auf Mitmenschen und besonders auf Kinder achtgeben
  • ausreichend Abstand halten
  • gegebenenfalls Hörschutz tragen
  • kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern sowie Nistplätzen von wildlebenden Tieren zünden
  • Müll unter Vorsicht selbst beräumen

 

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Titelbild des Flyers

Verletzungen vermeiden

Hände

Unsere Hände sind eines der wichtigsten Werkzeuge unseres Körpers. Sie machen die Welt händelbar und ermöglichen uns verschiedenste Aufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel das Tippen auf der Smartphone-Tastatur, das Betätigen des Lichtschalters oder das Halten der Gabel. Sie sind, wie alle anderen Körperteile, zu wichtig, um an Silvester beschädigt zu werden.

In Deutschland und der Europäischen Union erkennt man geprüftes Feuerwerk an der Regestriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. In Deutschland ist die Prüfstelle die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Die Prüfnummer der BAM ist die 0589. Diese Nummer steht neben dem CE-Zeichen. Hinter der Prüfnummer wird noch die Kategorie des Feuerwerks angegeben, welcher eine fortlaufende Nummer folgt.

Feuerwerk Ce589

Sie erkennen geprüftes, sicheres Feuerwerk immer an dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Prüfnummer.
 

Jeder kennt mindestens eine Person, die sich aus unseren nahegelegenen Nachbarländern oder in Deutschland nicht geprüfte Pyrotechnik beschafft hat. Bei Böllern ist zum Beispiel das charakteristische grüne Leuchten vor der Explosion ein Zeichen für illegales Knallen.

Für den Privatgebrauch sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zugelassen und damit legal erhältlich.

In der Kategorie F1 sind unter anderem enthalten:

  • Wunderkerzen
  • Tischfeuerwerk
  • Knallerbsen
  • Knallbonbons

Zu Kategorie F2 zählen unter anderem:

  • Raketen und Feuerwerksbatterien
  • Böller
  • Bengalische Lichter und Fackeln
  • Fontänen
  • Bodenwirbel
  • Heuler
  • Feuertöpfe

Für den Privatgebrauch zulässiges Feuerwerk erkennen Sie an dem CE-Zeichen, gefolgt von der Prüfnummer in Verbindung mit der entsprechenden Feuerwerkskategorie (F1 oder F2). Übrigens: Feuerwerk der Kategorie F1 darf nur an Personen über 12 Jahren und Feuerwerk der Kategorie F2 und höher nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Sollten Sie Feuerwerk der Kategorie F3 und/oder F4 abbrennen wollen benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie über das Dienstleitsungsportal der Stadt Chemnitz beantragen.
 

Grundsätzlich darf überall in Chemnitz geknallt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht gestattet.
 

In der Zeit des Jahreswechsels (vom 31. Dezember, 00.01 Uhr, bis zum 1. Januar, 23.59 Uhr) darf geknallt werden. Außerhalb von Silvester können Sie für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 eine Erlaubnis über das Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz beantragen.

Sollte nach Silvester Feuerwerk übrig bleiben ist das nicht schlimm. Dieses können Sie bis zu maximal drei Kilogramm in einem geeigneten Raum lagern. Dabei sollten Sie sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

  • in dem Raum sollen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten
  • Feuerwerksteile dürfen keine Temperatur von 75 Grad Celsius erreichen
  • Rauchen, offenes Licht und Feuer sollen unterlassen werden
  • Druckbehälter (Gasflaschen etc.) sollten nicht in dem Raum gelagert werden
  • leicht entzündliche oder brennbare Materialien sollen nicht in unmittelbarer Nähe aufbewahrt werden
  • Hilfsmittel zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher etc.) sollten in unmittelbarer Nähe erreichbar sein
  • der Raum sollte vor Diebstahl gesichert sein
     

Tiere schützen

Weißstorch

Nicht nur Menschen nehmen die lauten Geräusche und die Lichtstrahlen an Silvester wahr. Besonders wildlebende Tiere können während des Jahreswechsels beeinträchtigt werden. Aber auch unsere Haustiere werden von den Feierlichkeiten des Jahreswechsels beeinträchtigt. Knallen Sie also bitte mit Verantwortung, um unsere Tiere zu schützen.
 

Feuerwerk wirkt auf wildlebende Tiere durch:

  • plötzlich auftretende Lichteffekte,
  • plötzlich auftretende akustische Effekte,
  • stark olfaktorische Effekte (Gerüche, zum Beispiel stark schwefelhaftige) sowie durch
  • direkte Kollisionen.
     

Wildlebende Tiere reagieren vor allem durch Fluchtreaktionen und Meidungsverhalten. Die akustischen Reize lösen Panikattacken aus, von denen nachtaktive Tiere am stärksten betroffen sind.

In einer Untersuchung flüchtete ein Schwarzhalstaucher in andere Rastgewässer und kehrte erst nach Wochen in das ursprüngliche Gebiet zurück. Aktuelle Studien zeigen, dass rastende Wasservögel in der Silvesternacht deutlich längere Strecken fliegen als in normalen Nächten, in einigen Fällen sogar bis zu 500 Kilometer. Außerdem flogen sie viel höher als im restlichen Winter. Zum ursprünglichen Rastgewässer kehren sie über mehrere Wochen nicht zurück. Die Anstrengungen der Silvesternacht bedeuten für die Tiere einen extrem erhöhten Energieumsatz, der im Winter zusätzliche Reserven kostet.

Zudem wurde bei Graugänsen eine erhöhte Körpertemperatur und Herzschlagfrequenz gemessen. Dieser Stress ist mit einem deutlich höheren Energieverbrauch verbunden und die Tiere müssen mehr Zeit für die Nahrungssuche aufwenden, um ihre Reserven in den kurzen, kalten Wintertagen wieder auffüllen zu können.

In Sachsen sind panische Reaktionen von Zootieren (2007 Leipziger Zoo), Aufgabe von Weißstorchbruten (2006 Frohburg) und die direkte Tötung eines Weißstorch-Jungvogels (2001, Bischofwerda) belegt.
 

Wildlebende Tiere dürfen nicht mutwillig beunruhigt werden. Knalllen Sie nicht in Schutzgebieten, am Waldrand sowie im Wald und nehmen Sie Rücksicht auf unsere Natur.
 

Abfall

Feuerwerksmüll

Wo geböllert wird fallen auch Abbauprodukte an. Man denke an den 1. Januar, an dem die Straßen vom Abfall- und Stadtreinigungsbetrieb (ASR) vom Müll befreit werden. Die Beräumung kostet jedes Jahr rund 8.000 Euro.
 

Grundsätzlich ja, denn es gilt das Verursacherprinzip. Reste von Feuerwerkskörpern gehören in den Restmüll. Geben Sie bei der Entsorgung acht, falls Feuerwerkskörper nicht richtig abgebrannt sind.
 

Der ASR übernimmt die Straßenreinigung im Innenstadtbereich. Die anderen Straßen und Wege werden turnusmäßig gereinigt.
 

Immissionen

Abbrennender Feuerwerkskörper

Beim Abbrennen von Feuerwerk entstehen Immissionen. Immissionen sind schädliche Stoffe, die auf die Umwelt und den Menschen einwirken. Bei der Nutzung von Feuerwerk kommt es zu einer erhöhten Feinstaub- und Lärmbelastung.
 

Beim Knallen kommt es zu einem Anstieg der Belastung der Luft mit Schadstoffen. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub (PM – Particulate Matter, PM10, PM2,5). Diese winzigen Staubteilchen sind nur Bruchteile von einem Millimeter groß und für das menschliche Auge nicht sichtbar. Feinstaub schadet der Gesundheit, und zwar bei kurzfristig hoher, wie auch bei langfristig erhöhter Belastung.

Auswertungen der Daten aus den Messnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts höher ausfällt als an anderen Tagen des Jahres. Der festgesetzte Tagesmittelwert wird allerdings an nur wenigen Stunden des Neujahrstages überschritten.

Setzen Sie sich am Besten nicht direkt großen Luftverschmutzungen aus, um Ihre Gesundheit zu schützen. Um ganz sicher zu sein können Sie zum Beispiel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 

Durch Explosionen von Böllern in unmittelbarer Nähe können Pegel von 160 Dezibel erreicht werden. Zum Vergleich: Das ist lauter als ein startendes Flugzeug. In Deutschland kommt es bei circa 8.000 Menschen an Silvester zu Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper.

Um keiner von ihnen zu sein, halten Sie am besten genug Abstand. Außerdem können Sie einen Gehörschutz verwenden, um ganz sicher zu sein.
 

Video zum Thema Feuerwerk (Screenshot)
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