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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 343

Stadtrat beschließt neue Satzung zur Schülerbeförderung

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die neue Satzung für die Schülerbeförderung beschlossen. Sie ist die Rechtsgrundlage zur Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf eine Schülerbeförderungsleistung und orientiert sich bei der Bereitstellung von Leistungen künftig enger an den schulgesetzlichen Regelungen. 

Konkret bedeutet dies, dass künftig nur der Besuch der nächstgelegenen bzw. verkehrsmäßig günstigsten aufnahmefähigen Schule der entsprechenden Schulart finanziert wird. Grundlage dafür ist das Sächsische Schulgesetz, nach dem die Beförderungspflicht nur für die nächst-gelegene aufnahmefähige Schule der gewählten Schulart besteht. Tägliche Fahrten zu Schulen in freier Trägerschaft werden nach o. g. Kriterium nur noch begrenzt erfolgen. Es wird mit einer Kosteneinsparung in Höhe von 755.000 Euro pro Haushaltsjahr gerechnet. 

Da der Hortbesuch nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehört und damit die Finanzierung des Weges vom Hort nach Hause nicht verpflichtend ist, wird zudem die Schülerbeförderung auf ein bis zwei Fahrten pro Tag sowie sogenannte Block- bzw. Abholzeiten beschränkt. Dies wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich an fast allen Förderschulen praktiziert.

Angepasst wird zudem der Eigenanteil am Bildungsticket, da dieses künftig für die Dauer von zwölf Monaten genutzt werden kann. Der bisherige Eigenanteil wird demnach entsprechend von 150 Euro auf 180 Euro (von zehn auf zwölf Monate) erhöht.

Neu aufgenommen wurden zudem unter anderem konkrete Definitionen zum Schulweg, zur nächstgelegenen Schule sowie zur zumutbaren Wartezeit nach dem Ende des stundenplan-mäßigen Unterrichts, der für Grundschulen und Förderschulen bis Klasse 4 schultäglich insgesamt höchstens 45 Minuten, für die Klassen 5 bis 10 schultäglich insgesamt höchstens 90 Minuten und ab Klasse 11 schultäglich insgesamt höchstens 120 Minuten beträgt.