Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 488

Neuer qualifizierter Mietspiegel gilt ab sofort

Vollständige Broschüre als Download und in gedruckter Form verfügbar

Seit dem 1. Juli gilt in der Stadt Chemnitz ein neuer qualifizierter Mietspiegel, in dem die in Chemnitz gültigen ortsüblichen Vergleichsmieten für vermieteten Wohnraum neu festgelegt sind.

Die Erstellung erfolgte durch die vom Chemnitzer Stadtrat mit der Mietspiegelbearbeitung beauftragte Arbeitsgruppe, der Interessenvertretungen der Chemnitzer Mieter:innen, der Chemnitzer Wohnungswirtschaft, der privaten Vermieter:innen, Vertreter:innen der Stadt Chemnitz und in beratender Funktion das Amtsgericht Chemnitz angehören.

Die Neuerstellung war notwendig geworden, da nach den gesetzlich geltenden Vorschriften eine als qualifizierter Mietspiegel erstellte Mietpreisübersicht automatisch nach vier Jahren ihr Qualifiziertheitsprädikat verliert und dann neu ermittelt werden muss. Der letzte für Chemnitz neu erstellte Mietspiegel galt seit dem 1. Januar 2022. Durch eine Neuerhebung der Mietpreisdaten erfolgte zum 1. Januar 2024 zwischenzeitlich eine Anpassung an die Marktentwicklung.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und entweder durch die Interessenvertretungen der Mieter:innen sowie der Vermieter:innen oder durch den Stadtrat formal anerkannt werden.

Die erforderlichen aktuellen Mietpreisdaten des Chemnitzer Wohnungsmarktes, die die Datenbasis für die Erstellung liefert, wurde in Form einer kombinierten Mieter-/Vermieterbefragung abgefragt. Hierzu wurden im ersten Quartal 2025 die Nettokaltmieten von Wohnungen, d.h. die Mieten ohne Berücksichtigung der Betriebskosten bzw. der Kosten für Heizung und Warmwasser, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden, zum Stichtag 1. Januar 2025 erhoben. Die notwendige formale Anerkennung seitens der Interessenvertretungen der Chemnitzer Mieter:innen sowie der Vermieter:innen ist bis zum 30. Juni 2025 erfolgt.

Mit seiner formalen Anerkennung ist der neue Mietspiegel am 1. Juli 2025 in Kraft getreten und behält seine Gültigkeit als qualifizierter Mietspiegel nunmehr zunächst bis zum 30. Juni 2027. Dann muss er der aktuellen Mietpreissituation angepasst werden. In spätestens vier Jahren, d.h. zum 1. Juli 2029, muss dann wieder eine Neuerstellung erfolgen.

Der vollständige Mietspiegel mit Anwendungshinweisen steht auf der Homepage der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/mietspiegel kostenfrei zum Download zur Verfügung. Dort steht auch ein Online-Rechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Berechnungshilfe zur Verfügung. Alternativ ist es möglich, die Mietspiegelbroschüre ab der zweiten Julihälfte 2025 gegen ein Entgelt in Höhe von 5,95 Euro in gedruckter Form in allen Bürgerservicestellen zu erwerben.