Bekanntmachung der Sonderungsbehörde
Mitteilung über Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG- in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Sonderungsplan Nr. 21/07, 67/07, 132/07, 286/07, 378/07
In der Gemeinde Chemnitz wurde für unten aufgeführte Flurstücke ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG-) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbindung mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG) vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBl III 403-27) eingeleitet.
BoSo 21/07
Gemarkung Hilbersdorf, Helmholtzstraße, Flurstücke 453/1, 519
BoSo 67/07
Gemarkung Heinersdorf, Kornweg, Flurstücke 7, 16/4, 56/4
BoSo 286/07
Gemarkung Röhrsdorf, Chemnitzer Straße, Flurstück 225c
BoSo 378/07
Gemarkung Röhrsdorf, Chemnitzer Straße/Genossenschaftsweg, Flurstücke 24c, 24d, 24k
Die betroffenen Gebiete sind in den beigefügten Karten gekennzeichnet.
Ziel des Bodensonderungsverfahrens ist, private Grundstücke bzw. Teile davon, die als Verkehrsflächen im Sinne des VerkFlBerG nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 in Anspruch genommen werden, dem öffentlichen Nutzer zuzuordnen.
Sonderungsbehörde ist das Städtische Vermessungsamt Chemnitz.
Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 02.05.2024 bis 03.06.2024 in den Diensträumen des Städtischen Vermessungsamtes, 09111 Chemnitz, Friedensplatz 1, im Zimmer A506 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Zur Einsichtnahme bitten wir um eine Terminvereinbarung. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0371 488-6253 und 0371 488-6212 möglich.
Alle Planbetroffenen können innerhalb des oben genannten Zeitpunktes den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum, Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Antragsteller nach dem Vermögensgesetz.
Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
gez. Tibor Stemmler
Leiter der Sonderungsbehörde
der Stadt Chemnitz