Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmung eines neuen Straßenflurstückes nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Az: 66.14.03/916/24
1. Straßenbeschreibung
Ziegeleistraße und Querstraße - neuer Straßenteil auf dem Flurstück T.v. 48/i, Gemarkung Glösa, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 862 („Ziegeleistraße“) sowie Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 650 („Querstraße“)
Widmungsbeschränkung: keine
Baulastträger des zukünftigen Flächenteiles: Stadt Chemnitz
2. Verfügung
Das unter 1. näher bezeichnete Flurstück wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) zur Ortsstraße der „Ziegelei- und Querstraße“ gewidmet.
Die Widmung erfolgt auf der Grundlage der Nutzung durch die Öffentlichkeit.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.Chemnitz.de/Bekanntmachungen als Text und mit Karte einsehbar.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Ein Widerspruch kann in elektronischer Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 03.04.2024
Sven Schulze
Oberbürgermeister