Bekanntmachung
des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz über die Aufstellung des Umlegungsplanes betreffend das Umlegungsverfahren 72 – Theaterstraße/Lohstraße -, Gemarkung Chemnitz
Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz gibt gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt:
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz hat in seiner 23. Sitzung am 30. Januar 2024 betreffend die Flurstücke 257/2, 46/3, 46/8, 305/11, 305/12, 260/6, 284/58, 298/3, 299/2, 300b, 302b, 303b, 260/3, 260/4, 260/5 und 284/57 der Gemarkung Chemnitz Folgendes beschlossen (Beschluss 2/12/006):
Für das Umlegungsverfahren 72 – Theaterstraße/Lohstraße wird der Umlegungsplan nach § 66 BauGB aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis.
2. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 BauGB bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz, 09111 Chemnitz, Friedensplatz 1 (Neues Technisches Rathaus), Haus A, 5. Etage, Zimmer A504-A506 zu nachfolgend genannten Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden. Es wird um Terminvereinbarung gebeten. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
3. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 10. Juli 2002 über den Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 BauGB ist die Anmeldefrist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
4. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Chemnitz, 24.04.2024
gez. Miko Runkel
Vorsitzender des Umlegungsausschusses