Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schwerbehinderung: Neufeststellung beantragen
Eine Überprüfung der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht macht sich erforderlich, wenn bereits ein Bescheid über die Feststellung einer Behinderung vorhanden ist, sich der Gesundheitszustand aber seither verschlimmert hat bzw. eine neue Erkrankung hinzugekommen ist.
Der schriftliche Antrag zur Neufeststellung einer Behinderung wird gerichtet an das Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengeld der Stadt Chemnitz.
Die bearbeitende Stelle erteilt einen Neufeststellungsbescheid, in dem die einzelnen Behinderungen, der Grad der Behinderung(GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) nach erneuter Prüfung angegeben werden.
Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten blinde Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100 Geldleistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Der Antrag ist zusammen mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ebenfalls beim Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengeld der Stadt Chemnitz zu stellen.
- Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (Original)
-
Medizinische Unterlagen
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn Unterlagen nicht älter als zwei Jahre sind und nur soweit bei Antragsteller vorhanden. -
Anlage Diabetes
(Original)
Nur erforderlich wenn eine Erkrankung an Diabetes vorliegt. -
Anlage Bescheinigung Ausländerbehörde bzw. gültiger Aufenthaltstitel
(Original)
Nur erforderlich bei ausländischer Staatsbürgerschaft. -
Anlage BL
(Original)
Nur erforderlich, wenn Leistungen nach dem Sächsischem Landesblindengeldgesetz beantragt werden sollen. -
Lichtbild
(Original)
Nur erforderlich bei Ausweisausstellung nach Abschluss des Feststellungsverfahrens und soweit das 10. Lebensjahr vollendet wurde; es sei denn, nach dem 01.01.2014 wurde bereits ein Lichtbild hinterlegt. -
Vollmacht/ Betreuungsurkunde
(Kopie)
Nur erforderlich bei Vorsprache von Bevollmächtigten (Vollmacht) bzw. gesetzlichen Vertretern (Betreuungsurkunde).
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Servicetelefon Schwerbehindertenrecht: 0371 488-5055
- Behördenrufnummer 115 (Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr)
Antwortdokumente:
- Eingangsbestätigung
- Feststellungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis
Zustellung:
- Die Eingangsbestätigung sowie der Feststellungsbescheid werden per Post übermittelt.
- Der Schwerbehindertenausweis wird bei Vorlage des Lichtbildes ebenfalls per Post zugesandt.
Hinweis:
Es dauert trotz aller Bemühungen einige Monate bis über einen Antrag entschieden werden kann. Dies liegt insbesondere daran, dass Befundberichte von Ärzten und anderen medizinischen Stellen angefordert werden müssen. Bis diese eintreffen, vergeht regelmäßig einige Zeit. Die Verwaltung ist auf die Zuarbeiten dritter Stellen angewiesen, welche die Mitarbeiter(innen) zeitlich nicht beeinflussen können.
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Landesblindengeldgesetz (LBlindG)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Bei Zuzug nach Chemnitz benötigt das Sozialamt die neue und die alte Anschrift sowie Name und Anschrift des bisher zuständigen Versorgungsamtes. Die Unterlagen werden von der bisher zuständigen Behörde abgefordert und Antragsteller erhalten eine Information über den Akteneingang. Ggf. ist die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Bei Umzug innerhalb von Chemnitz ist eine telefonische Mitteilung ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
- Kommunaler Sozialverband Sachsen - Leistungen für behinderte Menschen
http://www.ksv-sachsen.de - Internetauftritt der Stadt Chemnitz
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/menschen-mit-behinderung/schwerbehinderung/index.html
Für Parkerleichterungen:
Tiefbauamt/Verkehrsbehörde, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-7769, Fax: 0371 488-6696, E-Mail: tiefbauamt@stadt-chemnitz.de
Gesundheitsamt, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5870, Fax: 0371 488-5397, E-Mail: gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
Wird mein Antrag auch bearbeitet, wenn ich keine medizinischen Unterlagen habe?
Bitte benennen Sie uns im Antragsformular Ihre aktuell behandelnden Ärzte bzw. weitere Einrichtungen bei denen medizinische Unterlagen vorliegen. Wir fordern diese Unterlagen dann von den entsprechenden Stellen ab und beziehen diese in die Prüfung Ihres Antrages ein.