Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Immobilenmakler, Darlehnsvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter: Erlaubnis beantragen
Unter dem Begriff "Maklererlaubnis" ist die Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Abs. 1 GewO zu verstehen.
Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO, vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
- Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwaltet (Wohnimmobilienverwalter).
Hinweis:
Von der EU-DLR sind § 34 c Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 2 Gewerbeordnung ausgeschlossen.
Mit der Beantragung der Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung erfüllt der Antragsteller nicht die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung. Es muss eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Formulare
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO (Original)
-
Führungszeugnis (Belegart O)
(Original)
Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. -
Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 - G 14)
(Original)
Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt direkt zu. - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Original)
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis (Kopie beglaubigt)
-
Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
(Original)
www.vollstreckungsportal.de, kann nur online beantragt werden!
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Berufshaftpflichtversicherung bzw. Nachweis zum Versicherungsschutz
(Kopie der Versicherungspolice oder Original der Nachweiserklärung)
Nur erforderlich bei Wohnimmobilienverwalter nach §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. -
Strafbefehl/ Urteil
(Kopie beglaubigt)
Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzen 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde. -
Eidesstattliche Versicherung
(Original)
Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen. -
Übersetzung
(Kopie beglaubigt)
Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3123
- Telefon: 0371 488-3223
- Telefon: 0371 488-3126
- Telefon: 0371 488-3217
- Fax: 0371 488-3199
Antwortdokumente:
- Erlaubnis einschl. Kostenentscheidung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- auf Wunsch des Antragstellers auch persönliche Abholung oder Abholung durch einen Vertreter mit Vollmacht gegen Barzahlung in der Behörde möglich
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 6a Abs. 1 GewO
- § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 4 GewO
- Makler- und Bauträgerverordnung- MaBV
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers bzw. der gesetzlichen Vertreter
- Berufshaftpflicht bei Wohnimmobilienverwalter