Stolpersteine in Chemnitz

Kurt Martin Gestner

Kurt Martin Gerstner 
Geboren: 15. Mai 1903
Gestorben: 21. Juni 1940

Verlegeort:

Klarastraße 42

 

 

Stolperstein-Verlegung am:

5. November 2026

 

Lebensweg

Historische Sepiafotografie der Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Zschadraß bei Colditz in Sachsen. Zu sehen ist ein großer, repräsentativer Gebäudekomplex mit mehreren Türmen und Mansarddächern, davor ein umzäuntes Gelände und ein Teich.
1921 wurde Kurt Martin Gerstner dauerhaft in die Landesheil- und Pflegeanstalt Zschadraß aufgenommen. Foto: Sammlung J. Nitsche

Kurt Martin Gerstner war einer von vielen Menschen, die im NS-Staat aufgrund von psychischen Krankheiten oder Behinderung diskriminiert und in einer der »Euthanasie-Anstalten« ermordet wurden.

Sven Gerstner-Nitschke möchte mit einem Stolperstein an seinen unbekannten Großonkel erinnern. Dieser wurde als Sohn des Stellmachers Ernst Edwin Gerstner und dessen Ehefrau Minna Selma Kaden in Chemnitz geboren. Er hatte noch zwei Geschwister. Die Eltern lebten damals auf dem Sonnenberg (Peterstraße 43). Später verlegten sie ihren Wohnsitz nach Hilbersdorf (unter anderem in die Hilbersdorfer Straße 66). Sie erzogen ihre Kinder in evangelischlutherischer Tradition.

Was ist über Kurt Martin Gerstner bekannt? Er litt unter »angeborenem Schwachsinn«, wie damals das für die Eltern schockierende Krankheitsbild hieß. Trotz Behinderung wurde er zu Ostern 1910 eingeschult. Am 24. Mai 1912 wurde er jedoch aus der Schule genommen. Die Schulbehörde empfahl den Eltern, einen Antrag auf Aufnahme in die 1905 gegründete Landeserziehungsanstalt im Ortsteil Altendorf zu stellen, was die Eltern am 21. September 1912 auch taten. Kurt wurde am 2. Dezember 1913 in die Anstalt aufgenommen. Er gehörte damit zu den etwa 500 Kindern mit geistiger Behinderung, die dort erzogen werden konnten. Die Leitung der Erziehungsanstalt Altendorf teilte den Eltern am 16. März 1915 mit, dass Kurt nicht mehr schulfähig wäre und nur noch zur Arbeit erzogen werden könne.

Am 31. März 1916 wurde Kurt zur Mutter nach Hause entlassen. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich in der Folgezeit. Er wurde unvermittelt ausfällig, beschimpfte und bedrohte die Eltern. Daraufhin wurde Kurt am 31. Mai 1921 in die Städtische Nervenheilanstalt Chemnitz eingewiesen. Am 15. Juni 1921 wurde die Aufnahme in die Landesheil-
und Pflegeanstalt Zschadraß beantragt, was am 14. Juli 1921 auch erfolgte. Das Wohlfahrtsamt der Stadt Chemnitz übernahm die Kosten für die Unterbringung, da die Eltern ohne Vermögen waren.

Kurt durfte in Zschadraß besucht werden. Auch wurde es ihm erlaubt, jedes Jahr im Sommer und zu Weihnachten für jeweils zwei Wochen Urlaub zu Hause zu verbringen.
Die NS-Machtübernahme bedeutete eine Verschlechterung der Lage der Behinderten, die als »Ballastexistenzen« in den Heil- und Pflegeanstalten angesehen wurden. Die Nationalsozialisten verabschiedeten bereits am 14. Juli 1933 das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, das ab Januar 1934 die Zwangssterilisation von Menschen mit
als »erbkrank« definierten Leiden wie Schizophrenie, Epilepsie oder »angeborenem Schwachsinn« ermöglichte. Die Anstaltsleitung nutzte das Gesetz, um Kurts Eltern zu erpressen, die Unfruchtbarmachung ihres mittlerweile 31-jährigen Sohnes zu beantragen. Falls sie damit nicht einverstanden wären, hätte ihr Sohn nicht mehr das Recht, sie zu besuchen. Daraufhin stellte der Anstaltsdirektor Professor Dr. Max Liebers den diesbezüglichen Antrag. Das Erbgesundheitsgericht Chemnitz beschloss am 26. Mai 1934 die Zwangssterilisation, die am 12. Juli 1934 in der Anstalt erfolgte. Kurt durfte daraufhin wieder seine Eltern in Chemnitz besuchen, letztmalig zum Jahreswechsel 1939/40.

Kurt Gerstner wurde am 21. Juni 1940 laut Krankenakte »in unverändertem Zustand in eine preußische Anstalt verlegt«. Das bedeutete, dass er anjenem Tag mit einem Transport («Aktion T4«) mit weiteren Kranken in die Tötungsanstalt Brandenburg/Havel verlegt und dort am selben Tag mit Gas ermordet wurde. Zur Verschleierung der Todesumstände wurde den Eltern von der »T4«-Zentrale in Berlin eine Sterbeurkunde mit falschen Angaben übermittelt. Demnach starb Kurt Martin Gerstner am 9. Juli 1940 in Hartheim-
Alkoven bei Linz, wo sich eine weitere Tötungsanstalt befand. Die Urne mit der angeblichen Asche wurde nach Chemnitz versandt und am 13. August 1940 auf dem Zentralfriedhof an der Reichenhainer Straße in einer Urnenstelle der Familie beigesetzt.

Kurts Eltern überlebten ihren Sohn um wenige Jahre. Minna Selma Gerstner starb wenige Wochen vor Kriegsende, Ernst Edwin Gerstner Anfang 1949. 

Stolpersteine in Chemnitz

Es ist ein Projekt gegen das Vergessen: in Chemnitz werden seit 2007 jährlich Stolpersteine verlegt.

Eingelassen in den Bürgersteig, erinnern die Gedenksteine an tragische Schicksale von Mitbürgern, die während des nationalsozialistischen Regimes verfolgt, deportiert, ermordet oder in den Tod getrieben wurden.

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