Städtepartnerschaften: Projektförderung
Die Partnerschaft zwischen Chemnitz und den zwölf Partnerstädten wird durch Projekte von Vereinen, Initiativen, Institutionen, Bürgerinnen und Bürgern lebendig. Die Stadt Chemnitz unterstützt diesen Austausch mit einer aktiven Förderpolitik.
Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit können Vereine, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen, Chemnitzerinnen und Chemnitzer Zuschüsse für Projekte beantragen. Bezuschusst werden können Projekte, die die Chemnitzer Städtepartnerschaften stärken.
Förderung von Projekten mit Partnerstädten
Erklärvideo zum Verfahren
Anträge können beim Büro des Oberbürgermeisters angefordert werden.
Stadt Chemnitz
Büro des Oberbürgermeisters
09.1 / Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll
Markt 1, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 488-1525
E-Mail senden
Der Antrag ist optimal zwei Monate vor Maßnahmebeginn an das Büro des Oberbürgermeisters zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Kurzbeschreibung des Vorhabens
- eine Versicherung, dass vor Antragstellung an die Stadt Chemnitz alle Möglichkeiten auf Zuwendungen vom Land und vom Bund geprüft sind und keine Doppelförderung durch die Stadt Chemnitz erfolgt.
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn an das Büro des Oberbürgermeisters zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Kurzvorstellung des Vorhabens,
- ein Finanzplan gegliedert in geplante Einnahmen und Ausgaben,
- eine Versicherung, dass vor Antragstellung an die Stadt Chemnitz alle Möglichkeiten auf Zuwendungen vom Land und vom Bund geprüft sind und keine Doppelförderung durch die Stadt Chemnitz erfolgt.
Förderrichtlinie
Gefördert werden vor allem Erstkontakte und Jubiläen mit Vereinen aus den Partnerstädten. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die sich mit den Themen Jugend, Bildung und Nachwuchsarbeit beschäftigen. Beispielsweise:
- Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen
- Kultur- und Sportveranstaltungen, Ausstellungen
- Seminare, Workshops, Konferenzen, Symposien
- Herstellung von Informationsmaterial und Publikationen
Die Fördermöglichkeiten sind in der Förderrichtlinie Städtepartnerschaften geregelt.