Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen zum Wahltag

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Ca. 190.000 Chemnitzerinnen und Chemnitzer sind dazu aufgerufen, durch ihre Stimmen über die zukünftige Zusammensetzung des Bundestages mitzuentscheiden.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung nach Schließung der Wahllokale ermitteln die Wahlvorstände ab 18:00 Uhr die Wahlergebnisse in den Wahlbezirken.

Die 61 Briefwahlvorstände treten ebenfalls am Wahltag zur Durchführung der Zulassungsprüfung und der Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr 

  • im Beruflichen Schulzentrum für Technik II - Handwerkerschule, Schloßstraße 3, 09111 Chemnitz und in der
  • Oberschule "Am Hartmannplatz", Hartmannstraße 21, 09113 Chemnitz,

zusammen. Ab 18:00 Uhr ermitteln auch die Briefwahlvorstände die Wahlergebnisse für die ihnen übergebenen und zugelassenen Wahlbriefe. 

Das Wahlgebiet der Bundestagswahl ist die Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Die Stadt Chemnitz bildet hierbei den Wahlkreis 161 - Chemnitz. 

Für die Organisation der Stimmabgabe ist die Stadt bei der Urnenwahl in 129 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zum jedem Wahlbezirk wurde ein eigener Wahlraum festgelegt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die jede und jeder Wahlberechtigte in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis zum 2. Februar 2025 erhalten hat, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte wählen kann.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann - außer sie oder er hat sich bei der Stadt Chemnitz einen Wahlschein beschafft - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Dies ist der Wahlraum, der auch in der Wahlbenachrichtigung zu finden ist.

Besitzt jemand einen Wahlschein, so kann sie oder er auch in einem beliebigen anderen Wahlraum der Stadt an der Wahl teilnehmen. Weitere Ausführungen finden sich unter dem Link Antrag auf Briefwahl/Wahlscheinantrag.

Jede und jeder Wahlberechtigte darf ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine stellvertretende Stimmabgabe ist nicht möglich.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte stellt der Blinden- und Sehbehindertenverband im Vorfeld der Wahl auf Nachfrage kostenlos Wahlschablonen bereit. Weitere Auskünfte hierzu hält der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS), Telefon: (0351) 80 90 611, E-Mail: info(at)bsv-sachsen.de bereit.


Die Wahlhandlung am Wahltag in den Wahllokalen sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung oder Störung des Wahlablaufes möglich ist 

 

Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln.

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind von weißer Farbe.

Der Stimmzettel, den eine Wählerin oder ein Wähler benutzen darf, wird im Wahlraum bereitgehalten und beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.

 

Ergebnisermittlung und Präsentation 

 

Die öffentliche Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse der Bundestagswahl am Wahlabend erfolgt im Rathaus der Stadt Chemnitz.

Wie auch bei den zurückliegenden Wahlen können hier interessierte Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreter und die Vertreter von Parteien ab 18:00 Uhr den Eingang der Wahlergebnisse aus den 190 Chemnitzer Wahlbezirken und Briefwahlvorständen live auf einer Großprojektionsleinwand verfolgen. Der Einlass beginnt um 17:00 Uhr. 

Zeitgleich werden die vorläufigen Wahlergebnisse auf den Internet-Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de veröffentlicht.

 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wahl

Jede Wählerin und jeder Wähler wählt am 23. Februar in dem ihr oder ihm zugewiesenen Wahllokal. Die genaue Adresse steht in der Wahlbenachrichtigung. Ein symbolischer Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahllokals findet sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Mit der Briefwahl können Sie schon vor dem 23. Februar wählen und zwar per Post oder in der Briefwahlstelle im BVZ I-Moritzhof, Bahnhofstraße 53. Die Öffnungszeiten finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt. Um die Stimmzettel zu erhalten, müssen Sie die Briefwahl erst beantragen. Das geht mit dem Antrag, der auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr. 


Unbedingt beachten: Wichtig ist, dass Ihr Wahlbrief bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Moritzhof zurück ist. Wird dies per Post zu knapp, können Sie den Brief entweder bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr auch in den Fristenbriefkasten am Rathaus oder am Bürgerhaus am Wall einwerfen. 
 

Was muss ich am 23. Februar ins Wahllokal mitbringen?

Nicht vergessen! Im Wahllokal benötigt jede Wählerin und jeder Wähler ihre bzw. seine Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass. Wer die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis vorzeigt, erhält einen Stimmzettel. Die Wahl ist geheim – deshalb wählt man in einer Kabine. Wer Hilfe braucht – weil er z. B. sehbehindert oder anderweitig beeinträchtigt ist – kann sich von den Wahlhelfern oder von einer Begleitung helfen lassen. Diese Hilfsperson darf dann auch mit in die Wahlkabine gehen. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich im Vorfeld der Wahl vom Blinden- und Sehbehindertenverband auch eine sogenannte Wahlschablone besorgen und diese im Wahlraum nutzen. Die Kontaktmöglichkeiten finden sich in der Wahlbenachrichtigung.
 

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine konkrete Wahlkreisbewerberin oder einen konkreten Wahlkreisbewerber. Die Zweitstimme wird für die Liste einer Partei abgegeben. Diese Stimme ist auch ausschlaggebend dafür, wie die Sitzverteilung im neuen Bundestag zwischen den Parteien aussieht. Es gilt hier das sogenannte Verhältniswahlrecht, d.h. die 630 Sitze des Bundestages werden im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen zwischen den Parteien aufgeteilt. 

Dann reicht der Personalausweis oder Reisepass. 

Ja. Dafür unbedingt den Wahlschein und den Reisepass oder Personalausweis mit ins Wahllokal bringen. 

Achtung: Briefwahlunterlagen von Ehepartnerinnen und -partnern, Eltern oder anderen können nicht im Wahllokal abgegeben werden. Die müssen unbedingt bis 18:00 Uhr am Wahltag im BVZ I-Moritzhof, Bahnhofstraße 53 abgegeben oder in einen Fristenbriefkasten eingeworfen werden.

Das Abschneiden der rechten oberen Ecke erfolgte einheitlich bei der Herstellung der Stimmzettel. Sie dient blinden oder sehbehinderten Bürgerinnen und Bürger dazu, den Stimmzettel richtig in die Stimmzettelschablone einlegen zu können.

Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl tritt am 3. März 2025, 10:00 Uhr, im Rathaus Chemnitz, Markt 1, im Raum 118 zur öffentlichen Sitzung zur Ermittlung und Feststellung der endgültigen Ergebnisse der Bundestagwahl im Wahlkreis 161 - Chemnitz zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und jedermann hat Zutritt.