Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Übernahme einer Dienstleistungskonzession
Weinfest Chemnitz in den Jahren 2027 bis 2031
Die Stadt Chemnitz sucht interessierte Veranstalter für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung „Weinfest Chemnitz“ in den Jahren 2027 bis 2031.
Die Dienstleistungskonzession wird für fünf Jahre ausgeschrieben.
Veranstaltungszeiten:
23. Juli bis 15. August 2027
28. Juli bis 20. August 2028
27. Juli bis 19. August 2029
26. Juli bis 18. August 2030
25. Juli bis 17. August 2031
Veranstaltungsorte:
Markt, Neumarkt, Jakobikirchplatz sowie Innere Klosterstraße von Markt bis Jakobikirchplatz in 09111 Chemnitz
Öffnungszeiten Markt/Neumarkt:
Freitag und Samstag 11.30 bis 00.30 Uhr
Sonntag bis Donnerstag 11.30 bis 23.30 Uhr
Öffnungszeiten Jakobikirchplatz/Innere Klosterstraße:
Freitag und Samstag 14.00 bis 00.30 Uhr
Sonntag bis Donnerstag 14.00 bis 23.30 Uhr
Beschallungsende für die Bereiche:
Markt 22.00 Uhr
Neumarkt 22.30 Uhr
Jakobikirchplatz/Innere Klosterstraße 22.00 Uhr
Folgende Rahmenbedingungen sind einzuhalten:
1. Teilnehmerkreis
mindestens 25 Winzer/Weinhersteller bzw. deren Vertretungen
sowie zur weiteren gastronomischen Versorgung ca. 15 Anbieter aus folgendem Sortiment, darunter:- Flammkuchen/Zwiebelkuchen
- Käseimbiss (evtl. ebenfalls mit käsetypischen Zubehörsortiment, Fingerfood, Käsespezialitäten)
- Oliven/französische Spezialitäten/Delikatessen
- Grillspezialitäten
- Fischspezialitäten
- Langos
- Süßwaren/Eis
- Laugengebäck/Baguette
- Verkaufsstand/Verkaufsangebot mit weintypischem Zubehörsortiment (Weingläser, Weinausgießer, Korkenzieher, Stopfen o. Ä.)
- Bier, (max. 1 Stand)
- Cocktails
davon mind. 20 Händler mit Gewerbesitz in Chemnitz sowie mind. 1 Hütte für u. a. Vereine. Diese ist kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
2. Gestaltung
- Biertische/Sitzmöglichkeiten (Biertischgarnituren mit jeweils 10 Plätzen) für mind. 800 und max. 1.800 Personen
- Zusätzlich hochwertige Einzelsitzer mit Anlehnmöglichkeit für mind. 200 und max. 400 Besucher (40 % jeweils Markt/Neumarkt, 20 % Jakobikirchplatz)
- Stehtische/Fässer für jeweils bis 5 Personen für insgesamt bis zu 200 Besucher (ca. 40 Stück)
- Bühnenaufbau zur Unterhaltung durch Live Musik auf den Flächen Markt, Neumarkt und Jakobikirchplatz
- Als Überdachung der Sitzflächen sind weiße/cremefarbene/beige Schirme bzw. Abdeckungen zugelassen; mind. eine überdachte Fläche mit einer Länge von mind. 50 m (keine Schirme)
- Barrierefreiheit ist weitestgehend einzuhalten
- themenspezifische Dekorationselemente, verteilt auf die Veranstaltungsflächen
- mind. ein mehrstöckiges, begehbares „Gebäude" als Anziehungspunkt integrieren
Kinderattraktionen (Karusselle oder Fahrgeschäfte)
Es ist ausschließlich Mehrweggeschirr zu verwenden. Ausnahmen sind bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
3. Kulturelles Angebot
- Kulturelles Bühnenprogramm mind. drei Tage ab 15 Uhr (z. B. Livemusik, Tanzauftritte o. Ä.); im anderen Zeitraum leise Hintergrundmusik
- Kinderbeschäftigung/Kinderprogramme (z. B. Bemalen von Töpfereien, Luftballonformen o. Ä.)
- Programmpunkte für Erwachsene oder andere Personengruppen (z. B. gemeinsame Tanzaktionen, etc. ..)
4. Sonstige Anforderungen
- Das Nutzungsentgelt für die vergebenen Flächen (inkl. der Flächen für die Abfallcontainer) ist in der Konzessionsabgabe nicht enthalten. Der Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzung muss bei dem Verkehrs- und Tiefbauamt unmittelbar nach Zuschlag auf das Angebot gestellt werden.
- Der ausgewählte Bewerber hat bei der Stadt Chemnitz einen Antrag auf gebührenpflichtige Festsetzung der Veranstaltung als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 Gewerbeordnung zu stellen.
- Der Einsatz ausreichenden, veranstaltungsbezogenen Wachschutzes ist schriftlich zu bestätigen.
- Ausübung der Flächenreinigung auf den genutzten Flächen im gesamten Veranstaltungszeitraum.
- An die Stadt Chemnitz ist eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 7.000,00 € zu entrichten.
- Die Zahlung einer zusätzlichen, freiwilligen jährlichen Konzessionsabgabe für die gesamte Dauer der erteilten Konzession fließt in die Bewertung der Angebote ein. In der Bewerbung ist die Absicht und die Höhe oder die Verweigerung der Zahlung mitzuteilen.
- Die Bereitschaft zur Erstellung eines auf die Veranstaltung abgestimmten Sicherheitskonzeptes sowie der Finanzierung notwendiger Maßnahmen daraus muss schriftlich bestätigt werden.
- Schriftliche Bestätigung, dass sämtliche Veranstaltungsorte für die gesamte Veranstaltungszeit genutzt werden.
5. Durchführungsrisiko
Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung der Veranstaltung trägt der Konzessionär allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter hat sich der Konzessionär ausreichend zu versichern.
6. Kündigung
Bei Nichteinhaltung der Konzessionsvorgaben behält sich die Stadt Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht und den Rücktritt von der erfolgten Vergabe vor.
7. Leistungen der Stadt Chemnitz
- Werbemaßnahmen für das Weindorf in eigenen Publikationen
- Bereitstellen der Flächen für das Betreiben von Containern zur Abfallentsorgung (kostenpflichtig)
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 zu richten an:
Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt
Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte
09106 Chemnitz
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Veranstaltungskonzept mit Angaben zur Anzahl der Händler und Stände sowie Anzahl derer mit Gewerbesitz in Chemnitz, Plänen zur möglichen Anordnung und Größe der Stände, Gebäude, Attraktionen sowie Flächen mit Sitz- und Stehmöblierung auf den in dieser Ausschreibung genannten Flächen, Plänen/Beispielen zur Dekoration
- Gewerbeanmeldung
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des/der rechtl. Vertreters/-in des Konzessionsnehmers
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- Erklärung des Bewerbers, mit der versichert wird, dass ihm die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt und kein entsprechendes Verfahren anhängig ist bzw. eine Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde
- Versicherungsnachweis
Dem Auswahlverfahren liegen sowohl Mindestanforderungen (die zu erfüllen sind) als auch Erweiterungsmöglichkeiten zugrunde. Die Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten, andererseits ist die Bewerbung unabhängig von weiteren Ausschlussgründen auszuschließen.
Weiterhin sind vorab vom Auswahlverfahren auszuschließen:
- Bewerber, die bei Teilnahme an Märkten oder Marktausschreibungen auf Flächen der Stadt Chemnitz innerhalb der letzten zwei Jahre entweder selbst oder durch Subunternehmer gegen gesetzliche oder marktspezifische Vorschriften bzw. Festlegungen verstoßen haben.
Letztere ergeben sich insbesondere aus der geltenden Marktsatzung. - Bewerber, die der Stadt Chemnitz marktbezogene Gebühren/Entgelte (auch berechnete Mediennutzungsentgelte) von wenigstens 50,00 € schulden (maßgeblich sind nicht eingehaltene Zahlungsfristen)
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt nach dem Höchstpunktzahlprinzip. Die Bewertung erfolgt gemäß folgenden Kriterien mit jeweiliger Punktegewichtung:
- Händleranzahl über Mindestmaß der Ausschreibung,
- Händleranzahl mit Gewerbesitz Chemnitz über Mindestmaß der Ausschreibung,
- Anzahl zusätzlicher zum Thema passender, mehrstöckiger, begehbarer Gebäude,
- Anzahl der einfachen Sitzmöglichkeiten (Biertischgarnituren à 10 Personen)
- Anzahl der hochwertigen Einzelsitzmöglichkeiten mit Anlehnmöglichkeit
- Anzahl der Stehmöglichkeiten/-fässer
- Prozentualer Anteil überdachter Flächen nach Gestaltungsvorgabe
- Anteil der themenspezifischen Dekorationen auf der Gesamtfläche
- Anzahl zusätzlicher Attraktionen (Fahrgeschäfte) für Kinder
- Umfang des kulturellen Angebotes zusätzlich zur Mindestvorgabe
- Anzahl von spezifischen Maßnahmen/Erleichterungen zur Gewährleistung von veranstaltungsbezogener Barrierefreiheit (Mindestmaß – Kabelbrücken)
- Höhe der freiwilligen, zusätzlichen Konzessionsabgabe
Insgesamt können 56 Punkte erreicht werden.
Die Vergaberegelungen nach VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.