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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 790

Zusätzliches Angebot für Umtausch der Kartenführerscheine

Sonderöffnung der Fahrerlaubnisbehörde am 12. Januar 2026, 13 bis 16 Uhr

Am Montag, dem 12. Januar 2026, von 13 bis 16 Uhr bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz einen Sonderöffnungszeit für den Umtausch von Kartenführerscheinen in EU-Kartenführerscheine an.

Termine können ab sofort über die Behördenrufnummer 115 oder per E-Mail an fuehrerscheinumtausch(at)stadt-chemnitz.de vereinbart werden. Darin sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und ausstellende Behörde genannt werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird dann per E-Mail zurückgesandt.

Das Angebot richtet sich vorrangig an Chemnitzer:innen, die im Besitz eines Kartenführerscheins sind, der in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde. Die Frist zum Umtausch dieser unbefristeten Kartenführerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein besteht bis zum 19. Januar 2026.

Inhaber:innen von Papierführerscheinen mussten bereits bis zum 19. Januar 2025 ihren Alt-Führerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein tauschen. Ausnahmen gelten für die Führerscheininhaber:innen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Diese müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Hintergrund:
Durch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt.


Hinweis:
Für Fahrerlaubnisklassen, die ein Ablaufdatum haben (z.B. Klasse C), kann bereits sechs Monate vor Gültigkeitsende die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Entscheidend ist dann für den Beginn der neuen Laufzeit das Ende der bisherigen Gültigkeit einer Fahrerlaubnisklasse und nicht das Datum der Antragstellung. Deshalb ist die rechtzeitige Buchung eines Termins zur Verlängerung der Fahrerlaubnis ratsam.