Zusätzliches Angebot für Führerscheinumtausch
Am Mittwoch, dem 7. Februar, von 13 bis 17 Uhr bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz einen zusätzlichen Nachmittag für den Umtausch des Papierführerscheins in den EUKartenführerschein an. Die Termine können ab sofort über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.
Das Angebot richtet sich vorrangig an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Die Pflicht zum Umtausch des alten Papierführerscheins betrifft aktuell alle, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Sie müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben.
Außerdem haben die Jahrgänge 1971 bis 1980 (gem. Fahrerlaubnisverordnung, Anlage 8e) jetzt schon die Möglichkeit, den Papierführerschein umzutauschen. Die Frist für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2025. Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an fuehrerscheinumtausch(at)stadt-chemnitz.de zu senden. Darin sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und ausstellende Behörde genannt werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird dann per E-Mail zurückgesandt.
Hintergrund:
Durch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Führerscheinumtausch gestaffelt.