Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 581

Widerspruch zum Beschluss des Stadtrates B-131/2026

Oberbürgermeister Sven Schulze widerspricht dem nicht gefassten Beschluss des Stadtrates B-131/2026 „Ausscheiden des Stadtrates Herr Karl Kohlmann aus dem Stadtrat der Stadt Chemnitz und Nachrücken einer Ersatzperson“ vom 9. September 2026.

Grund dafür ist die Befangenheit eines Stadtratsmitglieds während der Abstimmung. Inhalt der Beschlussvorlage B-131/2026 war das Ausscheiden des Stadtrates Karl Kohlmann aus dem Stadtrat der Stadt Chemnitz. Somit liegt sowohl bei Karl Kohlmann als auch aufgrund des Verwandtschaftsgrades entsprechend § 20 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO bei Martin Kohlmann Befangenheit vor. Karl Kohlmann war zu diesem Tagesordnungspunkt nicht in der Sitzung anwesend.

Martin Kohlmann hat unter Verstoß gegen § 20 Abs. 4 SächsGemO trotz Befangenheit den Sitzungsbereich nicht verlassen und an der Abstimmung zur Beschlussvorlage teilgenommen sowie sein Abstimmungsverhalten erklärt.
Da somit die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 und 4 SächsGemO verletzt worden sind, ist der Beschluss B-131/2026 in der Folge rechtswidrig. 
Die Beschlussvorlage B-131/2026 wird aus diesem Grund fristgemäß erneut auf die Tagesordnung der planmäßigen Sitzung des Stadtrates am 7. Oktober 2026 gesetzt.