Ab sofort können Chemnitzer Bürger:innen weitere Leistungen einfach, bequem und digital bei der Stadt Chemnitz beantragen. Im Portal-Bereich der Online-Terminvereinbarungen wurden die Angebote auf weitere Bereiche erweitert, u. a. Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis- und Gewerbeangelegenheiten.
Folgende neue Leistungskategorien sind als Online-Antragsassistenten (OAA) über das Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz verfügbar:
Schwerbehinderung: Erst- bzw. Neufeststellung online beantragen
- Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden hat, das die Teilhabe (Teilnahme) am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, kann diese Einschränkung als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
- Neben der Feststellung, dass eine Behinderung vorliegt, wird auch deren Ausmaß (Grad der Behinderung) festgelegt und die Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vergeben.
- Für den Fall, dass sich die bereits festgestellte Behinderung verschlimmert hat bzw. ein neues Leiden hinzugekommen ist, kann die Neufeststellung beantragt werden.
Leistungen im Dienstleistungsportal:
www.chemnitz.de/schwerbehinderung_erstfeststellung
www.chemnitz.de/schwerbehinderung_neufeststellung
Schwerbehindertenausweis online beantragen/verlängern
- Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird auf Antrag ausgestellt.
- Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit des bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, kann erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises gestellt werden.
Leistung im Dienstleistungsportal:
www.chemnitz.de/schwerbehindertenausweis
Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche online beantragen
- Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem besonderen materiellen Mehraufwand konfrontiert. Zum Ausgleich ist sowohl im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) als auch in den jeweiligen Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer die Gewährung einer Blindenhilfe vorgesehen.
- Für Sachsen gilt das Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG). Bei diesem handelt es sich um eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung. Nach diesem Gesetz erhalten folgende Gruppen Geldleistungen, unabhängig von Einkommen und Vermögen: blinde Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen, taubblinde Menschen sowie Kinder mit Schwerstbehinderung.
Leistung im Dienstleistungsportal:
www.chemnitz.de/landesblindengeld
Unentgeltliche Beförderung, Beiblatt mit Wertmarke online beantragen
- Menschen mit Schwerbehinderung, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden. Die Freifahrt wird Menschen mit (außergewöhnlicher) Gehbehinderung sowie hilflosen, gehörlosen und blinden Menschen unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Leistung bei Amt24:
www.chemnitz.de/befoerderungskostenfreistellung
Halteverbotszone für Umzüge online beantragen
- Bei einem Umzug darf der benötigte Parkraum vor der alten bzw. neuen Wohnung nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Über diesen Antrag kann eine Halteverbotszone für die Dauer des Umzugs beantragt werden, um das Be- und Entladen zu erleichtern.
Leistung im Dienstleistungsportal:
https://www.chemnitz.de/umzugstransport
Sondernutzung Veranstaltungen online beantragen
- Mobile oder stationäre Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. motorsportliche Veranstaltungen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlons, Volksläufe, Straßenfeste, Festumzüge usw.) müssen beantragt werden. Hier nicht inbegriffen sind Demonstrationen und Märkte.
Leistungen im Dienstleistungsportal:
www.chemnitz.de/strassenveranstaltungen
www.chemnitz.de/sondernutzung
Hintergrund
Die neuen Online-Leistungen sind weitere Bausteine zur Umsetzung der „Digitalen Agenda“ der Stadt Chemnitz. Dabei werden in sechs Programmbereichen (Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes, Digitale Verwaltungsarbeit E-Akte, Digitale Poststelle, Elektronisches Kommunalarchiv, IT-Servicemanagement, Neue Arbeitswelten und Kommunikation) sowie vier Querschnittsbereichen (Verwaltungszugang, Open Data, Organisation/Prozesse sowie IT-Infrastruktur/Digitale Services) die Transformationsprozesse hin zu einer digitalen Verwaltung gestaltet.
Alle Verwaltungsleistungen der Stadt Chemnitz sind über das Dienstleistungsportal unter www.chemnitz.de/dienstleistungsportal erreichbar.
Termine können online im Terminportal vereinbart werden unter www.chemnitz.de/terminvereinbarung.