Weihnachtsfrieden
In der Zeit vom 22. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 wird grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen der Stadt Chemnitz verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.
Stadtkämmerer Ralph Burghart hat auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden.
Damit gibt es ebenso wie in den Vorjahren den sogenannten Weihnachtsfrieden.