Ab sofort ist es möglich, Termine zur persönlichen Vorlage von Immunitätsnachweisen gegen Masern (gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz – IfSG) auch online zu buchen.
Ein Termin kann unter https://mitdenken.sachsen.de/1054843 vereinbart werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit Termine per Telefon oder E-Mail zu buchen.
Das Buchungsportal können Personen nutzen, die schriftlich vom Amt für Gesundheit und Prävention aufgefordert wurden, einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG einzureichen.
Zum Termin selbst sind der Impfausweis oder ein ärztliches Attest über eine bestehende Immunität bzw. Kontraindikation gegen die Masernimpfung als auch gegebenenfalls ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) mitzubringen. Der Nachweis ist im Original oder als beglaubigte Kopie erforderlich.
Hinweis: Beim Termin werden die vorgelegten Unterlagen nur entgegengenommen. Eine sofortige inhaltliche Prüfung oder Beurteilung der Nachweise erfolgt bei dem Termin nicht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt durch die Ärzt:innen des Amtes für Gesundheit und Prävention.
Das Amt für Gesundheit und Prävention ist unter 0371 488-5897 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 9.30 bis 10.30 Uhr sowie dienstags von 14 bis 15 Uhr.
Für Anfragen zum Masernschutzgesetz nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: masernschutz(at)stadt-chemnitz.de
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz:
www.chemnitz.de/masern