Das Jugendamt der Stadt Chemnitz modernisiert seine Verwaltungsprozesse und stellt die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen mit sofortiger Wirkung auf das System des Dauerverwaltungsakts um. Diese Änderung bringt für die betroffenen Familien erhebliche Erleichterungen und vereinfacht die Verwaltungsabläufe nachhaltig.
Was bedeutet der Dauerverwaltungsakt?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehenden Elternteilen hilft, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss durch Einzelverwaltungsakte bewilligt. Künftig erfolgt die Bewilligung als Dauerverwaltungsakt. Dies bedeutet, dass die Leistung grundsätzlich ohne erneute Antragsstellung und ohne fortlaufende Bescheid-Erstellung gewährt wird, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dadurch entfallen wiederholte Antragstellungen und zeitaufwendige Verwaltungsprüfungen.
Mit der Umstellung auf den Dauerverwaltungsakt erhöht sich die Planungssicherheit und es reduziert sich der Aufwand für Familien und die Verwaltung erheblich. Das Jugendamt geht damit einen weiteren Schritt in Richtung einer bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung.
Die Berechtigten müssen lediglich Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen (z. B. Einkommensänderungen, Wiederaufnahme von Unterhaltszahlungen oder Wechsel der Unterbringung des Kindes u. a.) unverzüglich mitteilen. Das Jugendamt wird diese Änderungen prüfen und den Dauerverwaltungsakt gegebenenfalls anpassen.
Der Unterhaltsvorschuss kann online im Dienstleistungsportal beantragt werden unter www.chemnitz.de/unterhaltsvorschuss.
Um Änderungen und wichtige Informationen zum Unterhaltsvorschuss transparent und zeitnah zu kommunizieren, setzt das Jugendamt künftig verstärkt auf digitale Kanäle. Aktuelle Informationen werden auf der Website der Stadt unter www.chemnitz.de/informationen-unterhaltsvorschuss sowie über die FamilienApp Chemnitz und andere sozialen Medien bekanntgegeben.
Für Rückfragen und weitergehende Informationen steht das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss zur Verfügung: telefonisch unter 0371 488-5971, per E-Mail an jugendamt.uhv(at)stadt-chemnitz.de oder persönlich im Kundenportal im Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz (donnerstags 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr).