Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 907

Unterhaltsvorschuss: Keine Veränderung in 2026

Gesetzliche Anpassungen wirken sich nicht auf Auszahlungsbeträge aus

Am 1. Januar 2026 treten für Unterhalt und Kindergeld neue Bedarfssätze in Kraft. Der gesetzliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen Altersgruppen um je 4 Euro angehoben. Zeitgleich steigt das Kindergeld ab 2026 von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. 

Dies hat keine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses zur Folge, informiert das Jugendamt der Stadt Chemnitz. Da das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird, gleichen sich beide Effekte aus.

Somit gelten im kommenden Jahr in allen Altersgruppen weiterhin dieselben monatlichen Unterhaltsvorschussbeträge wie 2025: 

Altersgruppe des KindesUnterhaltsvorschuss 2025/2026
0 bis 5 Jahre227 Euro pro Monat
6 bis 11 Jahre299 Euro pro Monat
12 bis 17 Jahre394 Euro pro Monat

Die bekannten Beträge werden unverändert weitergezahlt. Bestehende Leistungen laufen ohne weiteren Antrag weiter. Neuanträge werden ebenfalls nach den genannten Sätzen berechnet.