Tonnagebeschränkung für Matthes- und Schloßteichstraße
Ausschilderung erfolgt ab dem 28. Oktober
Foto: Stadt Chemnitz
Bei den vorbereitenden Untersuchungen zur künftigen Offenlegung des Pleißenbaches wurden auch die drei Bauwerke der Pleißenbachüberbauung im Bereich von Leipziger Straße bis zur Einmündung in den Schloßteich überprüft (Bauwerksnachrechnung).
Um die Bausubstanz bis zur Umsetzung der Baumaßnahme zu schonen, wird das zulässige maximale Gewicht von Fahrzeugen beschränkt. Dies wird ab der 44. KW in den folgenden Abschnitten ausgeschildert:
- Matthesstraße zwischen Leipziger Straße und Bergstraße – Beschränkung auf 6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in beide Richtungen
- Schloßteichstraße zwischen Bergstraße und Hechlerstraße – Beschränkung auf 10 Tonnen Achslast in beide Richtungen